Der Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen ist kein Kavaliersdelikt, denn sie können eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten. Wer mit ihnen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Im Januar 2017 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und damit auch die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik. Seitdem wurden mehr als 1300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.
Auf Veranlassung der Flensburger Behörde wurden in den vergangenen vier Jahren unter anderem im Onlinehandel über drei Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Online-Portale gesperrt. Es handelte sich um Teile, die der Typgenehmigungspflicht bzw. der Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, aber eben nicht über eine entsprechende Genehmigung oder Kennzeichnung verfügten.
Foto: Auto-Medienportal.Net/KBA
Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen
Das KBA sperrt über drei Millionen Onlineangebote
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