Tipps zum Kauf eines Kinderanhängers

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(pd‑f/tg) Der größte Vorteil des Anhängers im Vergleich zum Kindersitz liegt darin, dass der Nachwuchs deutlich besser geschützt ist – sowohl vor Wind und Wetter als auch bei Unfällen.

Ein Kinderanhänger besteht aus einer stabilen Sicherheitsfahrgastzelle, die auch dem Kontakt mit einem Auto standhält. Außerdem sind die üblichen zweirädrigen Kinderanhänger äußerst kippstabil – selbst, wenn das Fahrrad umfällt, bleibt der Anhänger stehen. Falls es doch einmal zu einem Überschlag kommen sollte, dient der Schiebegriff als Überrollbügel. Deshalb sollte er immer montiert sein. Ein weiterer Vorteil für frischgebackene Eltern: Als Zubehör gibt es bei vielen Modellen spezielle Einsätze für Babys, eine Art Hängematte, die eine Mitnahme ermöglicht, bevor das Kind selbstständig sitzen kann, bei manchen sogar ab dem ersten Monat. Der Anhänger kann somit auch als Ersatz für den Kinderwagen dienen. Die Altersbeschränkung nach oben sind etwa sechs Jahre. Die meisten Hersteller geben dafür eine konkrete maximale Größenangabe bzw. ein maximal zugelassenes Gesamtgewicht (Anhänger + Zuladung, max. 60 Kilogramm) an.

Zweisitzer in vielen Fällen die bessere Wahl

Wer sich einen Fahrradanhänger kaufen möchte, steht sicherlich vor der Frage: Für wie viele Kinder soll er sein? Zur Wahl stehen ein- oder zweisitzige Modelle. „Auch wenn man selbst nur ein Kind hat, bietet ein Zweisitzer Vorteile, weil man mehr Stauraum für Ausflüge hat oder auch einmal einen Freund oder Freundin mitnehmen kann“, sagt Natascha Grieffenhagen, R&D‑Managerin beim Anhängerspezialisten Croozer. Dem gegenüber steht der erhöhte Platzbedarf: Hausverwaltungen können beispielsweise das Abstellen im Treppenhaus untersagen oder Eingangstüren sich in der Praxis als zu schmal für Zweisitzer erweisen. Auch für den Transport im Auto sollte man vorher die Maße des Kofferraums überprüfen.

Nicht an allen Rädern möglich

Wichtig: Vor der Anschaffung eines Kinderanhängers ist zu klären, ob das Fahrrad oder E‑Bike überhaupt für den Transport des Anhängers ausgelegt ist. In der Regel sind City- oder Trekkingrad die Zugmaschinen, mit und ohne E‑Antrieb. Bei Rennrädern oder Mountainbikes hingegen wird das Anbringen eines Anhängers in der Betriebsanleitung nicht selten ausgeschlossen. Es handelt sich hier in erster Linie um Sportgeräte, weshalb die Räder nicht auf die Mehrbelastung des Anhängergewichts getestet werden. Aber es gibt auch Ausnahmen: Fahrradhersteller Ghost ermöglicht beispielsweise an seinen Mountainbike-Modellen der „Nirvana“-Serie die Montage eines Anhängers. „Immer mehr Radfahrende nutzen Mountainbikes auch im Alltag. Mit der Anhängerfreigabe erweitern wir den alltäglichen Einsatzzweck und ermöglichen die Mitnahme von Anhängern aller Art der Firma Hamax“, erklärt Marketingmanager Felix Pätzold.

Achse nicht gleich Achse

Für Natascha Grieffenhagen ist die Vielzahl an unterschiedlichen Hinterradachsen sowie die wachsende Zahl an Schaltungsvarianten aktuell ein spürbares Problem: „Kund:innen und sogar einige Fachhändler:innen haben mittlerweile den Überblick aufgrund der vielen Standards verloren. Das führt schnell zu Verdruss, wenn der Anhänger nicht am Fahrrad befestigt werden kann, weil die passende Verbindung fehlt“, so die Expertin. Da Kinderanhänger mittlerweile auch von Babyfachmärkten oder in Online-Shops verkauft werden, fehlt das geschulte Auge von Fachhändler:innen, die die Kompatibilität von Fahrradachse und Anhängerkupplung überprüfen. Croozer bietet beispielsweise neben der Universalkupplung, die für viele Räder passt, mittlerweile auch integrierte Kupplungen für Räder mit Schnellspann- oder Vollachse. Bei Rädern mit Steckachse, wie sie aktuell immer mehr Verbreitung finden, muss hingegen die vorhandene Hinterradachse gegen eine mit integrierter Kupplung getauscht werden. „Wir führen dafür ein großes Angebot an unterschiedlichen Steckachsen. Vom Faltrad bis zum Fatbike ist mittlerweile sehr viel möglich“, erklärt Grieffenhagen. Käufer:innen von Kinderanhängern müssen dafür die Achslänge, Gewindesteigung und Kupplungsart bestimmen. Zur besseren Übersicht stellt Croozer eine Schablone sowie eine Übersicht auf der Webseite zur Verfügung. „Bei der Montage der neuen Achse ist es wichtig, mit einem Drehmomentschlüssel zu arbeiten. So wird der sichere Sitz der Kupplung gewährleistet und Achse und Rahmen werden nicht beschädigt“, erläutert Grieffenhagen.

Anhänger sichtbar machen

Ein Kinderanhänger fällt im Übrigen auch unter die Regelung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die mit §67a sogar einen eigenen Paragraphen für die Beleuchtung an Fahrradanhängern enthält. „Darin ist geregelt, dass ein Anhänger ein eigenes Rücklicht braucht, wenn er über 50 Prozent des Rücklichts des Fahrrads verdeckt – das ist bei Kinderanhängern in der Regel der Fall“, erklärt Sebastian Göttling, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch & Müller. Möglich sind StVZO-konforme Akku- bzw. Batterie-Rücklichter oder auch in den Schiebegriff integrierte Lichter, wie sie z. B. Croozer anbietet. Zusätzlich brauchen Kinderanhänger zwei weiße Reflektoren nach vorne sowie zwei rote nach hinten. Auch gelbe Speichenreflektoren oder alternativ reflektierende Reifen sind vorgeschrieben. „Für bessere Sichtbarkeit sollte auch der Sicherheitswimpel immer angebracht werden“, rät Martin Buchta, Pressesprecher beim Importeur Messingschlager, der mit seiner Eigenmarke M‑Wave ebenfalls Kinderanhänger im Programm hat. Speziell bei Fahrten in der Stadt helfe der Wimpel, um den oft hinter Autos versteckten Anhänger sichtbar zu machen. „Vor allem abbiegende Autofahrer können so besser erkennen, dass hinter dem Fahrrad noch etwas kommt“, so Buchta.

Quelle: www.pd-f.de / Luka Gorjup

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