Stolpersteine bei Fahrstreifenwechsel & Co.

Oftmals hakt der Reißverschluss



Mit Marotten wie ständigem Fahrstreifenwechsel, zu frühem Einfädeln beim Reißverschluss-Verfahren oder Schleichen auf dem mittleren Fahrstreifen macht mancher Autofahrer sich und anderen das Leben schwer. Zugleich steigen die Unfallrisiken, und das vollkommen unnötig, warnen die Experten von DEKRA.

Wer auf vollen Autobahnen schneller vorankommen will, wechselt oft zwischen den Fahrstreifen hin und her. „Studien von Stauforschern zeigen aber, dass ständiger Fahrstreifenwechsel, wenn überhaupt, nur einen minimalen Zeitgewinn bringt, aber den Verkehrsfluss behindert und noch längere Staus produziert“, erklärt DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona.   

Gleichmäßig geht’s schneller

Alle Beteiligten würden am schnellsten ans Ziel kommen, wenn bei Stau jeder auf seinem Fahrstreifen bleibt. „Wichtig ist eine gleichmäßige Fahrweise, die die Kolonne insgesamt in Bewegung hält. Deshalb ist es besser, entstehende Lücken eher langsam und nicht abrupt zu schließen, auch mit der gebotenen Rücksicht in der Rettungsgasse“, sagt Ancona.  

Mehr Coolness im Stau beugt auch der Unfallgefahr vor. Fehler beim Nebeneinanderfahren gehören zu den Top 4 der Unfallursachen auf Autobahnen, warnt der Unfallforscher. Brisant wird es auch oft an Autobahn-Baustellen. „Wegen der hohen Gefahr von Streifkollisionen sollte man in beengten Baustellenbereichen auf Fahrstreifenwechsel und Überholvorgänge möglichst verzichten und versetzt fahren, zumal die Geschwindigkeit ohnehin begrenzt ist. Hier ist auch die tatsächliche Fahrzeugbreite inklusive Spiegel zu beachten.“  

Schulterblick automatisieren

Ist ein Fahrstreifenwechsel notwendig, heißt das Motto: „Wenn schon, dann richtig!“ Dazu gehört neben dem rechtzeitigen Blinken unbedingt auch der in der Fahrschule geübte Schulterblick, mit dem sich der Fahrer vergewissert, dass der Nebenfahrstreifen frei ist.

„Die klassische Reihenfolge sieht so aus: Innenspiegel, Außenspiegel, Blinken, Schulterblick und dann erst Lenken. Dieser Ablauf muss durch Übung und Wiederholen automatisiert werden“, betont Ancona. Kommt es zum Unfall, weil der Fahrer sich den Schulterblick gespart hat, haftet der Fahrer nach der relevanten Rechtsprechung bis zu 100 Prozent für den Schaden[1].

Schleichen auf dem mittleren Fahrstreifen

Nicht ohne Risiken ist auch das Schleichen auf dem mittleren Fahrstreifen der Autobahn. „In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot“, betont der Unfallforscher. „Wer grundlos den mittleren Fahrstreifen befährt, obwohl der rechte Fahrstreifen dauerhaft frei ist, bringt sich und andere in Gefahr, etwa wenn er den nachfolgenden Verkehr zwingt, zum Überholen mehrere Fahrstreifen zu wechseln. Außerdem riskiert er ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.“  

Es gibt allerdings Ausnahmen vom Gebot der Straßenverkehrs-Ordnung, „möglichst weit rechts zu fahren“. So ist es erlaubt, den Mittelstreifen durchgängig zu befahren, wenn rechts hin und wieder, das heißt im Abstand von etwa 300 bis 500 Metern, ein Fahrzeug fährt. Ancona: „Das darf aber nicht als Freibrief fürs Schleichen auf dem mittleren Fahrstreifen missverstanden werden“.  

Manche Fahrer ordnen sich nicht auf den rechten Fahrstreifen ein, weil sie fürchten, dass sie der schnellere Verkehr danach nicht wieder nach links wechseln lässt. Deshalb sollten „schnellere“ Fahrer durch vorausschauendes Verhalten den rechts Fahrenden auch wieder die Möglichkeit zum Ausscheren geben.

Oftmals hakt der Reißverschluss  

Endet ein Fahrstreifen oder muss man einem Fahrzeug mit Panne ausweichen, gilt das Reißverschluss-Verfahren. Doch dabei hakt es häufig. Mancher Fahrer ärgert sich, wenn er sich schon weit vor der Engstelle rechts einordnet, aber andere ganz nach vorn fahren. Dass Autofahrer bis zum Hindernis vorfahren, ist allerdings korrekt und genau im Sinne der StVO. „Sich früh einzufädeln, ist natürlich erlaubt, aber wenig sinnvoll“, erklärt Ancona. „Dabei wird viel Platz verschenkt und je nach Verkehrsaufkommen kann ein Rückstau entstehen oder sich verlängern.“

Nur direkt vor der Verengung haben Autofahrer Anspruch auf das Einfädeln. Der Fahrstreifen, der endet, soll und kann bis zum Schluss ausgenutzt werden. Aber Achtung: Das Reißverschluss-Verfahren gilt nicht an Autobahn-Einfahrten beim Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die durchgehende Fahrbahn. Hier hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorrang.  

[1] z. B. Amtsgericht Hamburg, Az: 32 C 4/15


Foto: Pixabay

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