Fehlender Wettbewerb an den Ladesäulen

Kartellwächter sprechen eine Rüge aus



Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, forderte gestern funktionierenden Wettbewerb bei den Ladesäulen für eine flächendeckende Versorgung, angemessene Preise und Auswahlmöglichkeiten für Ladekundinnen und -kunden.

„Um das sicherzustellen, müssen wir bereits in der jetzigen Phase des Aufbaus der Infrastruktur für einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang sorgen.“ Mit der Vergabe geeigneter öffentlicher Flächen und finanzieller Fördermittel habe der Staat selbst den Schlüssel in der Hand, um den Wettbewerb bei Ladesäulen zu fördern.

Das Bundeskartellamt hat einen Sachstandsbericht zu seiner noch laufenden Sektoruntersuchung zur Infrastruktur bei Ladesäulen („Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“) veröffentlicht. Das Amt kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen besonders auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt wird. Teilweise werden diese Flächen vollständig oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben, z.B. das jeweilige kommunale Stadtwerk. Eine gesetzliche Vorgabe zur diskriminierungsfreien Vergabe dieser Flächen, zum Beispiel im Rahmen einer Ausschreibung, könnte nach Ansicht des Amtes dazu beitragen, die Bedingungen für das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen im Bereich der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur zu verbessern.

Für einen offenen Marktzugang und gleiche Bedingungen für alle Anbieter müsse auch die Vergabe staatlicher Fördermittel grundsätzlich diskriminierungsfrei erfolgen, fordert Präsident Mundt. Vor diesem Hintergrund sei es zu begrüßen, dass der Bund bei der Vergabe von Fördermitteln für das sogenannte „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen auf das Instrument der öffentlichen Ausschreibung zurückgreift. Allerdings sollten auch die konkreten Ausschreibungsbedingungen den wettbewerblichen Zielen ausreichend Rechnung tragen.

Der Sachstandsbericht erläutert auch die existierenden kartellrechtlichen Ansatzpunkte für die Gewährleistung wettbewerblicher Strukturen und die Überprüfung potentiell wettbewerbsbehindernder Verhaltensweisen von Anbietern. Das Kartellrecht stellt – laut Mundt – grundsätzlich einen geeigneten Instrumentenkasten zur Verfügung, um den wettbewerblichen Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen und abzusichern. Neben der Fusionskontrolle stehen hierfür i auch die Instrumente der Missbrauchsaufsicht zur Verfügung. Diese wurden im Zuge der 10. GWB-Novelle im Bereich des Schutzes abhängiger Unternehmen auch nochmals erweitert.

Andreas Mundt: „Ein reguliertes Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen ist nach unserer Einschätzung nicht der richtige Ansatz. Sofern ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang sichergestellt ist, kann und sollte eine aufwändige und gerade in der Markthochlaufphase fehleranfällige Regulierung vielmehr vermieden werden.“

Die bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben keine Belege dafür ergeben, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht sind. Sollte es in Einzelfällen zu missbräuchlich überhöhten Preisen kommen, könnte dagegen mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium eingeschritten werden. Mit zunehmendem Ausbau der Infrastruktur und des Wettbewerbs auf diesem Markt werden auch die Preise sinken.

Andreas Mundt bemängelt auch die Transparenz hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen. Neben einem intensiven Wettbewerb könnten hier gezielte ordnungsrechtliche Vorgaben notwendige Verbesserungen bewirken. Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur sind derzeit aber noch grundlegend andere als bei klassischen Tankstellen. „Daher bin ich auch skeptisch, ob die Erweiterung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf Ladestromtarife hier zielführend wäre. Das muss man unseres Erachtens zunächst noch genauer untersuchen,“ sagte Mundt.

Foto: Auto-Medienportal.Net/LeasePlan

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