Risiko Vatertagstour

Einige Tipps



Christi Himmelfahrt, der sechste Donnerstag nach Ostern, wird hierzulande gerne auch als Vatertag gefeiert. Besondres beliebt sind dann Touren auf Anhängern, die mit einer Biergartengarnitur bestückt sind und von einem Traktor gezogen werden. Das ist nicht nur wegen des meist reichlich genossenen Alkohols nicht ganz risikofrei, wie der Automobilclub von Deutschland mahnt.


Auch die nicht angeschraubten Tische und Bänke bieten bei Bodenwellen, Schlaglöchern und in Kurven keinen sicheren Platz. Nicht selten kommt es dabei zu Unfällen, insbesondere weil die niedrige Ladebordwand des Vatertag-Gefährts Stürze auf die Straße nicht zuverlässig verhindert.

Der AvD erinnert daran, dass der Personentransport auf Anhängern nach Paragraph 21 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen zu, wie etwa offizielle Festumzüge im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Für den Einsatz am Vatertag ist zwingend eine Sondergenehmigung erforderlich, die vor der Fahrt beantragt werden muss. Es ist allerdings gängige Praxis der Behörden, diese für Privatfahrten wegen der erheblichen Unfallgefahr nicht zu erteilen.

Das kann bei Verstößen schwerwiegende rechtliche Folgen haben, denn Fahrer und Halter derartiger Gespanne haften nicht automatisch, wenn durch unvorsichtige Fahrweise ein Hänger umkippt und Personen verletzt werden. Wird die Fahrt aus Gefälligkeit für die Feiernden unternommen, nehmen Gerichte einen so genannten stillschweigenden Haftungsausschluss bei einfachen, fahrlässigen Fahrfehlern eines nüchternen Fahrers an, wie auch das OLG Frankfurt in einem Urteil festgestellt hat.

Und natürlich sollte auch nach der Tour in der Regel nicht mit dem Auto nach Hause gefahren werden. Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger, Fahrer unter 21 Jahren sowie Linienbus-, Taxi- und Gefahrgutfahrer gilt die Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß wird mit Geldbußen geahndet; beim ersten Verstoß werden 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Besteht bereits ein Eintrag, verdoppelt sich die Summe und der Betroffene muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Eine Alkoholfahrt kann allerdings auch schnell zur Straftat werden, wenn Fahrfehler oder andere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten oder zu einem Unfall führen. Dann kann bereits ab 0,3 Promille der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr erfüllt sein, betont der AvD.

Auch das Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinflusses kann strafbar sein. Ist der Radfahrer nicht mehr in der Lage, das Rad sicher zu führen, gilt auch das im öffentlichen Verkehrsraum als strafbare Handlung. Dabei ist es unerheblich, ob der Radfahrer auf der Straße, auf einem Radweg oder auf einem Gehweg unterwegs war. Lässt sich ein Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr im Blut nachweisen, geht die herrschende Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Dann drohen eine Geldstrafe zumeist in Höhe eines Nettomonatsgehalts und Inhabern eines Führerscheins zusätzlich ein Fahrverbot sowie drei Punkte im Flensburger Zentralregister.

Der AvD rät daher dringend dazu, sich am Ende der Vatertagsfeier entweder von einer nüchternen Person abholen zu lassen oder für den Heimweg ein Taxi zu bestellen.

Foto: Pixabay

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