Wissen vermitteln, Strafen vermeiden

Gesetzesänderungen mit tiefgehenden Schulungen begegnen



Gesetze unterliegen einem ständigen Wandel. Gerade modernisierte die Regierung das Energiesicherungsgesetz von 1975, was besonders Unternehmen dazu zwingt, ihre Prozesse anzupassen. Sie müssen sich schließlich juristisch immer auf der sicheren Seite befinden, da Fehler weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können.

Um alle relevanten Veränderungen aufgreifen und entsprechende Verhaltensmuster in ihrem Kollegium integrieren zu können, bieten Anwaltskanzleien Schulungen an. „Viele von ihnen belehren das Personal jedoch nach veralteten Lehrkonzepten, die wenig Lernerfolg zeigen und Sicherheitslücken öffnen“, gibt Antje Krause, Rechtsanwältin und Bildungsmanagerin von gunnercooke, zu bedenken. „Moderne Ansätze wiederum verankern Wissen tief in den Köpfen der Mitarbeiter, was sie befähigt, in neuen Situationen korrekt zu handeln.“

Noch immer Standard

Um den jetzigen Stand solcher Seminare zu verstehen, braucht es einen Blick in die Vergangenheit. Wer in die Schulen des frühen 20. Jahrhunderts schaut, stellt fest, dass Wissensvermittlung anders ablief. „Damals bedeutete ‚Lernen‘, einem Redner zuzuhören und bei einem Referat mit hoher Informationsdichte mitzuschreiben“, erläutert Krause. Pädagogik hat sich von diesem Modell verabschiedet, die Erwachsenenbildung jedoch bis heute nicht. „Viele Weiterbildungen folgen noch immer diesem Ansatz. In langen Präsentationsverfahren berichten Vortragende einem Plenum alles formal Wichtige rund um die Modernisierung des Energiesicherungsgesetzes – oftmals ohne Übungen und ohne Zielrichtung, mit zu viel Inhalt, ohne die Relevanz der Veränderungen jedem Einzelnen klarzumachen. Unter diesen Umständen schalten die meisten Gehirne nach gewisser Zeit ab“, weiß die Expertin. Was in der Schule maximal in einer schlechten Note endete, hat für Unternehmen jedoch weiter reichende Konsequenzen.

Irrglaube mit Folgen


Fortbildungen nach alter Schule vermitteln zwar Wissen, doch verankern es nicht. „Seminarteilnehmer können sicherlich den Wortlaut einiger Inhalte wiedergeben, doch bedeutet dies nicht, dass sie mit dem Gelernten auch rechtssicher umgehen können. Um beim bereits genannten Beispiel zu bleiben: Mitarbeiter wissen nach einer Präsentation bezüglich der Gesetzesmodernisierung, dass sie bei Stilllegungen von Gasspeichern Genehmigungen einholen müssen. Wie dies konkret aussieht, wer dafür verantwortlich ist und wie es dann weitergeht, verstehen sie jedoch nicht“, betont Krause.

Das bedeutet, dass Präsentierende, Zuhörer und Geschäftsführer sich in falscher Sicherheit wähnen: Sie gehen nach der Schulung wie gewohnt ihrer Arbeit nach, in dem Glauben, sich nun auf dem neusten Stand zu befinden und nun gesetzlich korrekt zu handeln. Alte Verhaltensmuster halten sich jedoch hartnäckig, haben sie sich doch über einen langen Zeitraum verfestigt und laufen automatisch ab. „Schnell verfallen Mitarbeiter unbemerkt in alte Schemata, da das Gelernte nicht tief verankert ist. So entstehen nach aktualisierter Rechtslage Fehler. Diese können etwa zu zusätzlichem Zeitaufwand führen, um sie zu beseitigen, oder zu hohen Geldstrafen, da Schaden entstanden ist“, weiß die Expertin. Es braucht also Vermittlungsverfahren, die Wissen tiefer verankern.

Hirn muss handeln

Im bereits Beschriebenen liegt auch die Lösung. „Menschen halten sich an gewohnte Verhaltensmuster. Es gilt also, Schemata zu etablieren, die die alten überschreiben. Hierfür braucht es mehr als nur eine Präsentation“, betont Krause. „Konzepte der Lernpsychologie liefern Abhilfe. Menschen merken sich Neues am besten, wenn sie den neuen Input anwenden und ihn in verschiedenen Kontexten leicht abgewandelt nutzen. Dabei kommt es durchaus zu Fehlern und Missverständnissen, die in einem gesicherten Rahmen durchaus willkommen sind. Das menschliche Gehirn ist evolutionär so verdrahtet, bereits begangene Fehler zu vermeiden. Deshalb gehen progressive Kanzleien dazu über, über einen theoretischen Input hinaus zu denken. Sie erschaffen Anwendungsformate, bei denen die Zuhörer das Vermittelte benutzen müssen und Fehler machen dürfen. Sie schulen das Personal zielgerecht nur über das für sie relevante Wissen – wer fragt nach Genehmigungen bei Stilllegungen von Gasspeichern, was muss der Bundesnetzagentur gemeldet werden, welcher Schritt folgt danach? Sie gehen sicher, dass Unternehmen kompetent mit Gesetzesänderungen umgehen können.“ So lassen sich negative Konsequenzen vermeiden und das Kollegium wird befähigt, auch in Zukunft auf Veränderungen selbstbewusst reagieren zu können.

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©Antje Krause/Korten Rechtsanwälte AG

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