
Fällt  sehr viel Schnee, so wie derzeit in Teilen Deutschlands, ächzen die  Dächer unter der kalten Last. Hausbesitzer sorgen sich dann: Hält das  Dach der Belastung stand? Wann sie handeln müssen und wie sie sich gegen  Schäden absichern können, weiß Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO.
Wie viel Schneelast trägt mein Dach?
„In  der Regel ist die Tragfähigkeit eines Daches um ein Vielfaches höher  als die normalerweise in einer Region zu erwartenden Schneelasten“, so  Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO. Dennoch ist es empfehlenswert,  sich über die Belastbarkeit zu informieren. Wichtige Faktoren dabei sind  die Dachform und die geografische Lage des Hauses. Auf Flachdächern  bleibt der Schnee länger liegen als auf Dächern mit einem steilen  Giebel, von denen der Schnee leichter abrutscht. Ein Flachdach muss  damit mehr Last tragen können als ein Steildach. Und nicht überall in  Deutschland fällt gleich viel Schnee im Winter. Daher ist Deutschland in  verschiedene Schneelastzonen unterteilt: Wer beispielsweise im  Bayerischen Wald wohnt, muss mit stärkerem Schneefall rechnen als ein  Hamburger. Die Dächer müssen entsprechend auf unterschiedlich hohe  Schneelasten ausgerichtet sein. In welcher Schneelastzone ihr Haus  liegt, erfahren Hausbesitzer beispielsweise beim zuständigen Bauamt.  „Einen Grenzwert für die Tragfähigkeit des eigenen Daches sollten  Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis ihres Hauses finden“, sagt die  ERGO Expertin. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, können  örtliche Ingenieur- oder Architekturbüros sowie Dachdecker die maximale  Belastbarkeit des Daches errechnen.
Dach vom Schnee befreien?
Kommt  es zu schwerem Schneefall, hilft diese Angabe bei der Einschätzung, ob  das Dach der dicken Schneedecke standhält oder ob geräumt werden muss.  Die aktuell vorhandene Schneelast können Hausbesitzer von Fachleuten  ermitteln lassen. „Dachdecker oder die Feuerwehr nehmen dafür  Schneeproben an drei unterschiedlichen Stellen auf dem Dach.  Anschließend wiegen sie die Schneeproben. Ob das Dach die Schneelast  dauerhaft aushält, prüft dann beispielsweise ein Statiker“, erklärt  Brandl. Raten die Experten zur Räumung eines Daches, sollten diese sie  auch gleich durchführen. „Denn im Gegensatz zum Schneeschaufeln auf dem  Gehweg sind Räumarbeiten auf dem Dach ohne entsprechende  Schutzvorrichtungen eine Gefahr für die Beteiligten“, so die  Schadenexpertin. „Wer in luftiger Höhe Schnee schippt, kann dabei  ausrutschen oder der Schnee kann Autos oder Passanten treffen.“ Zudem  droht ein Einsturz, falls das Dach bereits instabil ist.
Absicherung gegen Schäden
Stürzt  ein Dach aufgrund der Schneelast ein oder ist die Statik der  Dachkonstruktion beeinträchtigt, kommen auf Hausbesitzer hohe Kosten zu.  „Daher sollten sie darauf achten, dass ihre Wohngebäudeversicherung  auch ‚Weitere Naturgefahren‘ wie ‚Schneedruck‘ abdeckt“, empfiehlt die  ERGO Expertin. Dieser Schutz ist durch eine klassische Gebäude- oder  Hausratversicherung nicht immer abgedeckt, sondern muss meist explizit  eingeschlossen werden. Er umfasst auch Schäden durch den Schneedruck auf  Fotovoltaik-, Solar- und Antennenanlagen auf dem Dach. Da bei einem  Dacheinsturz meist auch Möbel und anderer Hausrat betroffen sind, ist es  empfehlenswert, bei der Hausratversicherung ebenfalls auf den Schutz  vor ‚Weiteren Naturgefahren‘ zu achten. Ist das Dach beschädigt, sollten  Hausbesitzer die Schäden mit Fotos festhalten und sich umgehend bei  ihrem Versicherer melden. Dieser kümmert sich um alles und schickt in  der Regel einen Gutachter vorbei. Zudem sollten Eigentümer Maßnahmen  ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden. „Dazu gehört beispielsweise,  den Schnee aus dem Gebäude zu schaffen oder das Dach provisorisch  abzudecken“, so Brandl. Manchmal kann es sein, dass Hausbesitzer die  Schäden vor dem Besuch des Gutachters beheben müssen – etwa, wenn das  Haus sonst nicht mehr bewohnbar ist. In diesem Fall sollten sie dies  vorab mit ihrem Versicherer klären. „Entsprechende Rechnungen von  Handwerkern sollten Hausbesitzer unbedingt aufheben. Zudem empfiehlt es  sich, genau zu dokumentieren, wie die Schäden behoben wurden“, so die  Schadenexpertin von ERGO.
Quelle: ERGO Group
Schneelast!!!
Wie Hausbesitzer ihre Dächer schützen können
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