Der Boom geht erst los

Studie zu Balkonkraftwerken: Die meisten können sich eine Anschaffung vorstellen



(djd). Balkonkraftwerke, auch als Mini-Fotovoltaik-Anlagen oder Stecker-Solaranlagen bekannt, haben sich innerhalb kürzester Zeit auf dem Markt etabliert. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur wurden 2023 etwa 260.000 dieser Anlagen neu angemeldet – dreimal so viele wie im Jahr zuvor.

Der Boom dürfte weitergehen und sich noch verstärken: Einer Forsa-Studie im Auftrag des Balkonkraftwerkanbieters Yuma zufolge kann sich bereits eine Mehrheit der Menschen in Deutschland vorstellen, ihren eigenen nachhaltigen Strom auf dem Balkon zu produzieren und ihn über die Steckdose direkt ins eigene Hausnetz einzuspeisen. Einen weiteren Booster liefert das Solarpaket I, das endlich verabschiedet wurde.

Fünf Prozent besitzen ein Balkonkraftwerk, 58 Prozent können es sich vorstellen

In der Umfrage gaben fünf Prozent der Befragten an, dass sie bereits eine kleine Solaranlage nutzen. Das Interesse an Balkonkraftwerken ist aber mehr als zehnmal so groß: 58 Prozent haben demnach ein generelles Kaufinteresse an einer Mini-Solaranlage, bei 28 Prozent liegt sogar ein ausgeprägtes Kaufinteresse vor. Überdurchschnittlich interessiert sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sowie Menschen, die sich intensiv mit der eigenen Stromerzeugung durch Solarenergie beschäftigen. Was die Altersgruppen betrifft, so zeigten der Umfrage zufolge Menschen zwischen 25 und 39 Jahren das größte Interesse an Balkonkraftwerken. "Diese könnten schon bald so selbstverständlich sein wie ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine – die dann direkt mit dem eigenen Solarstrom betrieben werden können. Die Studie zeigt, dass die Menschen bereit sind für die Energiewende, wenn das Angebot stimmt", erklärt David Breuer, Mitbegründer und Geschäftsführer von Yuma. Der Kölner Anbieter eröffnete kürzlich auch das deutschlandweit erste, auf Balkonkraftwerke spezialisierte Ladengeschäft.

Solarpaket I in Kraft getreten


Im Mai ist das Solarpaket I in Kraft getreten, es sorgt für einen unbürokratischeren Zugang zu nachhaltiger Energie. Die drei wichtigsten Neuregelungen im Hinblick auf Balkonkraftwerke:
- Bisher mussten sie sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, man muss sein Balkonkraftwerk nur noch online im Marktstammdatenregister eintragen.
- Alte, rückwärtslaufende Zähler dürfen übergangsweise weiterhin verwendet werden, bis ein neuer geeichter Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber eingebaut wird.
- Die bisherige Obergrenze von 600 Watt wird auf 800 Watt angehoben, das ermöglicht mehr Leistung und somit eine höhere Stromproduktion. Die Obergrenze für die maximale installierte Leistung liegt nun bei 2.000 Watt-Peak.

Foto: djd/www.yuma.de

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