(djd). Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht: Rund um den Rosenmontag geht es in vielen Gegenden Deutschlands hoch her – mit Umzügen, Sitzungen und Bällen auf der Straße und in den Kneipen.
Fast immer fließt dabei reichlich Alkohol. Wer darauf nicht verzichten will, sollte das Auto lieber gleich zuhause lassen. Sonst ist unter Umständen am Aschermittwoch nicht nur die Party vorbei, sondern auch der Führerschein weg.
Das sagt das Gesetz
„Alkohol liegt neben anderen Faktoren wie überhöhter Geschwindigkeit auf Platz 4 der häufigsten Unfallursachen“, weiß Dr. Kirsten Heitland, Bereichsleitung bei TÜV Hessen. Das Gesetz setzt deshalb genaue Grenzen: „Ab einem Wert von 0,5 Promille ist das Führen eines Kraftfahrzeuges verboten. Für Fahranfänger bis zum 21. Geburtstag gilt in der Probezeit die 0,0 Promillegrenze“, so die Expertin. Bis 1,09 Promille gilt ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit und wird mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Strafe sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. „Ab einer Fahrt mit 1,1 Promille befinden wir uns im Bereich der Straftaten. Jedoch kann sich ein Fahrer auch bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn es zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kommt“, betont Heitland. Ab 1,6 Promille oder bei mehrfachen Trunkenheitsfahrten droht außerdem die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – Informationen dazu gibt es unter www.tuev-hessen.de.
Faustformel für Promillewerte
Für feierwütige Jecken bedeutet das: am besten gar nichts oder mit viel Verstand trinken. Um den Promillewert abzuschätzen, hilft eine grobe Faustformel: „Beim Konsum von 0,2 Liter Bier kann man von einer Blutalkoholkonzentration von 0,1 Promille ausgehen, 0,1 Liter Wein oder ein Pinnchen Schnaps führen ebenfalls zu 0,1 Promille“, erklärt die Expertin. „Aber Achtung: Für eine genauere Berechnung muss das Geschlecht, das Gewicht und die Zeit des Konsums berücksichtigt werden. Im Internet gibt es dafür verschiedene Promillerechner.“
Restalkohol beachten
Doch auch wer nach der Party brav mit dem Bus nach Hause fährt, sollte am nächsten Tag möglichen Restalkohol im Blick haben. Dazu Heitland: „Innerhalb von einer Stunde bauen sich circa 0,13 Promille wieder ab. Trinkt also ein 80 Kilo schwerer Mann 0,2 Liter Bier, ist dieses in etwa einer Stunde neutralisiert. Wenn man jedoch an einem Abend sehr viel trinkt und beispielsweise 1,6 Promille erreicht, braucht es circa 13 Stunden, bis der Alkohol vollständig abgebaut ist. In diesem Fall reichen fünf Stunden Schlaf nicht aus, um wieder fahrtüchtig zu sein.“ Im Zweifel gilt dann immer: Nicht närrisch handeln und das Auto lieber stehen lassen.
Foto: djd/TÜV-Hessen/Patrick Poendl
Närrisch feiern, vernünftig fahren
Auch in der Karnevalszeit gilt das Motto „Don’t drink and drive“
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