
(djd). Starker Sturm mit umgestürzten Bäumen, heftiger Schneefall oder Glatteis auf den Straßen: Extreme Wetterbedingungen können dazu führen, dass Beschäftigte zu spät zur Arbeit erscheinen. Was sagt das Arbeitsrecht dazu und zu anderen Fällen rund um das Thema Arbeitszeit? Und wie können moderne Zeiterfassungssysteme auch in kleineren und mittleren Firmen zur Konfliktvermeidung beitragen und den Verwaltungsaufwand reduzieren?
- Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen – auch bei Glatteis, Zugausfällen aufgrund umgestürzter Bäume oder einem Bahnstreik. Denn die Beschäftigen tragen das sogenannte Wegerisiko. Sie sind dafür verantwortlich, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen: Informationen zu Wetterlage und Verkehrsverhältnissen einholen, mehr Zeit für die Anfahrt einplanen, alternative Verkehrsmittel nutzen. Unpünktliches Erscheinen kann Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung haben. In der Praxis verhalten sich Arbeitgeber bei extremen Wetterereignissen jedoch oftmals kulant, auf der sicheren Seite ist man etwa mit flexiblen Arbeitszeitregelungen.
- Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? Die gängige Rechtsprechung besagt: Wird das Tragen bestimmter Kleidung – zum Beispiel Schutzkleidung – vom Betrieb angeordnet, zählt bereits das Umkleiden zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Betrieb oder an einem anderen Ort ausgeübt wird.
- Fängt die Arbeit etwa im Homeoffice schon an, wenn man den Computer hochfährt oder erst dann, wenn sich die Programme auf dem Laptop geöffnet haben? Nach gängiger Rechtsprechung zählt auch Vorbereitungszeit zur Arbeitszeit. Im Arbeitsrecht wird diese Phase wie das Starten des PCs als Rüstzeit bezeichnet.
Rechtssichere Zeiterfassung: Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Viele Konflikte und viel Aufwand rund ums Thema Arbeitszeit können sich auch kleinere und mittlere Betriebe mit moderner, digitaler und rechtssicherer Zeiterfassung ersparen. Mit den Timemaster-Lösungen etwa gehören Stundenzettel, Stempelkarten und Excellisten der Vergangenheit an. Mehr Infos gibt es unter www.timemaster.de. Die Systeme erfassen die Arbeitszeit der Mitarbeiter in Echtzeit und reduzieren den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich. Bei der stationären Lösung stempeln sich Beschäftigte schnell und unkompliziert per Chip am Terminal ein und aus. Kernzeit, Gleitzeit und Buchungsbegrenzungen beispielsweise werden einmalig bei den Mitarbeitern hinterlegt und danach vom System automatisch berücksichtigt. Auch die "Rüstzeit" wird einmal festgelegt und dann bei der ersten Buchung des Tages jeweils zur Arbeitszeit addiert.
Foto: djd/Timemaster/Getty Images/ollo
Pünktlichkeit und Arbeitszeit: Rechte, Pflichten und Praxis
Moderne Arbeitszeiterfassung schafft Klarheit für Betriebe und Beschäftigte
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