
Überall fehlt Geld, vor allem in den Sozialsystemen. Es scheint so, als ob die Lösung dieses Problems mindestens so schwierig zu lösen ist, wie die Quadratur des Kreises. Ich habe aber auch den Verdacht, dass niemand das Schwert in die Hand nimmt, um den gordischen Knoten zu durchschlagen. Noch ein Vergleich: Man versucht ein Schiffstau mit einer Nagelschere zu durchtrennen.
Nun begegnet mir bei der Diskussion um die Finanzierung immer wieder der Begriff Beitragsbemessungsgrenze. Die beschreibt ja nur, dass Menschen mit bestimmten Einkommen nur eine begrenzte Summe in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Für mich ist das der Wahnsinn pur. Das wäre, als ob die Kfz-Steuer begrenzt würde, man für ein 200.000-Euro-Auto nur so viel zahlen muss, wie für ein 50.000-Euro-Auto.
Mir geht es dabei nicht einmal um die, die gar nicht in das Sozialsystem einzahlen. Es geht „nur“ um die, die nicht für ihr volles sozialversicherungspflichtiges Einkommen zahlen müssen. Was ist das für eine Logik, wenn man bei einem Einkommen von 30.000 Euro die volle Summe zahlen muss, für 300.000 Euro aber nicht? Dabei erscheint es ganz einfach, dieses Missverhältnis zu beenden: Man streicht einfach die Beitragsbemessungsgrenze aus allen betroffenen Gesetzen und Verordnungen. Doch irgendwie scheint das Einfache für die Verantwortlichen zu kompliziert zu sein.
Ganz unkompliziert ist mein Frühstück mit der Besten Frau der Welt.
Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Sonntagsfrühstück.
Gratulation allen, die heute Namenstag haben: Isidor, Gordian, Liliana, Damian de Veuster
Foto: Pixabay
Morgengruß von Helmut Harff: Beitragsbemessungsgrenze
Was soll das eigentlich?
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