Vor dem Baum ist ein Hinweisschild angebracht. Der Ball ist eigentlich in dieser Lage nicht auf das Grün bzw. zur Fahne spielbar. Siehe Bild.
Der Spieler (Rechtshänder) beansprucht nun einen Free-Drop vor dem unbeweglichen Hemmnis (Grünes Schild, allerdings nicht näher zur Fahne. Begründung. Der Spieler zeigte an, dass er mit seinem auf die Spitze gestellten Pitch wie ein Linkshänder den Ball auf das Grün spielen wollte allerdings durch das unbewegliche Hindernis keinen unbeeinträchtigten Stand hat oder entsprechend schwingen kann.
Antwort:
1. Grundsätzlich ist die Lage des Balls durch einen schlechten Schlag zustande gekommen, der Spieler hat sich dadurch in diese misslinge Lage gebracht.
2. Es ist für mich anhand der Bilder schwer feststellbar, ob der Ball nicht doch rechtshändig gespielt werden kann auch wenn er durch den Baum behindert ist.
3. Wäre es möglich diesen Schild, wenn es nur in Hülsen steckt und nicht fix im Boden montiert ist zu entfernen. (Bewegliches Hemmnis)
4. Ist dieser mit links gespieltem Schlag tatsächlich der vernünftige Schlag für den Spieler, es ist nicht gesagt das der Spieler auf Grund der schlechten Lage Richtung Grün bzw. Fahne spielen kann/muss.
5. Die Frage ist, ob dieser mit links gespielte Schlag der vernünftige Schlag wäre oder versucht sich der Spieler mit dieser Aktion aus seiner misslichen Lage zu befreien und er wählt dazu eindeutig einen unvernünftigen Schlag.
Dazu gibt es auch zwei Interpretationen:
16.1a(3)/1 – Hemmnis, das ungewöhnlichen Schlag beeinträchtigt, schließt nicht aus, dass Spieler Erleichterung in Anspruch nimmt
In einigen Situationen kann ein Spieler gezwungen sein, sich mit einem ungewöhnlichen Schwung, Stand oder einer ungewöhnlichen Richtung beim Spielen seines Balls, dieser Situation anzupassen. Ist dieser ungewöhnliche Schlag unter den gegebenen Umständen nicht eindeutig unvernünftig, kann der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.
Beispiel: Der Ball eines rechtshändigen Spielers liegt im Gelände so nahe an einer Ausmarkierung auf der linken Seite der Spielbahn eines Lochs, dass der Spieler linkshändig spielen muss, um in Richtung Loch spielen zu können. Bei der Ausführung des linkshändigen Schlags ist der Rückschwung des Spielers durch ein unbewegliches Hemmnis behindert.
Der Spieler hat Anspruch auf Erleichterung von diesem unbeweglichen Hemmnis, da ein linkshändiger Schlag unter diesen Umständen nicht eindeutig unvernünftig ist.
Nach Abschluss des Erleichterungsverfahrens für den linkshändigen Schwung kann der Spieler dann einen normalen rechtshändigen Schwung für den nächsten Schlag machen.
Behindert dann das Hemmnis den rechtshändigen Schwung, darf der Spieler für diesen rechtshändigen Schwung gemäß Regel 16.1b Erleichterung in Anspruch nehmen oder den Ball spielen, wie er liegt.
16.1a(3)/2 – Spieler darf eindeutig unvernünftigen Schlag nicht nutzen, um Erleichterung von einem Umstand in Anspruch nehmen zu können
Ein Spieler darf keinen eindeutig unvernünftigen Schlag nutzen, um Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen in Anspruch nehmen zu können. Ist der Schlag eines Spielers unter den gegebenen Umständen eindeutig unvernünftig, ist Erleichterung nach Regel 16.1 nicht zulässig und er muss den Ball entweder spielen, wie er liegt, oder Erleichterung für einen unspielbaren Ball in Anspruch nehmen.
Beispiel: Der Ball eines rechtshändigen Spielers befindet sich in einer schlechten Lage im Gelände. Ein unbewegliches Hemmnis nahe dem Ball würde einen normalen rechtshändigen Schlag des Spielers nicht behindern, jedoch einen linkshändigen Schlag. Der Spieler erklärt, er wolle seinen nächsten Schlag linkshändig machen und da Behinderung durch das Hemmnis für diesen Schlag gegeben sei, wäre Erleichterung nach Regel 16.1b berechtigt.
Da der Spieler den linkshändigen Schlag nur aus dem Grund anwenden will, um sich mit der Erleichterung aus einer schlechten Lage zu befreien, ist die Anwendung dieses ungewöhnlichen Schlags eindeutig unvernünftig und der Spieler ist nicht berechtigt, Erleichterung nach Regel 16.1b (Regel 16.1a (3)) in Anspruch zu nehmen.
Die gleichen Prinzipien würden gelten bei der Anwendung eines eindeutig unvernünftigen Stands, einer solchen Richtung oder der Wahl eines Schlägers.
Würde ich als Referee zu so einer Situation gerufen, müsste mir der Spieler schon sehr gute Argumente geben damit ich ihm diesem Drop geben würde.
Quelle: Golf in Austria