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Kann das Fahrrad abgeschleppt werden?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt auf

Im Sommer sind viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs – infolge der Corona-Pandemie ist die Beliebtheit des Zweirads sogar noch gestiegen.

Allerdings sind die Fahrradparkplätze in der Nähe von Bahnhöfen und in Innenstädten meist knapp, weshalb Radfahrer ihr Gefährt häufig an Verkehrsschilder, Bäume oder Zäune ketten. Gut zu wissen: In manchen Fällen können die Fahrräder dann kostenpflichtig entfernt oder umgesetzt, sozusagen abgeschleppt werden. Zwar dürfen Fahrräder grundsätzlich auf allen öffentlichen Verkehrsflächen stehen, da dies zum Gemeingebrauch zählt.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Das Fahrrad darf weder ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, noch darf es Fußgänger behindern. Die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Park- und Halteverbote für Kraftfahrzeuge gelten übrigens nicht für Fahrräder.

Anders ist es bei privatem Gelände: Steht das Fahrrad auf einem Privatgrundstück, darf der Eigentümer den Abschleppdienst rufen. Das Gleiche gilt für Schaufenster oder Zäune, die eindeutig mit einem privaten Verbotsschild gekennzeichnet sind – auch, wenn das Fahrrad eigentlich auf öffentlichem Grund steht. Je nach Stadt variieren die Kosten für den Abschleppdienst: In der Fahrradstadt Hamburg sind es mindestens 15 Euro, die der Fahrradbesitzer für sein Falschparken dann selbst übernehmen muss.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin.

Quelle: IDEAL Versicherung

 


Veröffentlicht am: 18.06.2020

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