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Was ist im Fall der Fälle zu tun?

Im Schadenfall wird der Ausländer zum Inländer

Ferienzeit ist Reisezeit. Fast so eng wie in der Vergangenheit ist es auch in diesem Sommer trotz Corona auf den Straße. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist also keineswegs geringer als in früheren Urlaubszeiten.

Das Risiko wissen die Autofahrer. Doch wenig können die Frage umfassend beantworten: Was ist im Fall der Fälle zu tun?

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei über und wenn nötig auch die Rettungsleitstelle über 112 alarmiert werden. Noch bevor Polizei und Rettungswagen eintreffen, gilt es zunächst, sich selbst und die Unfallstelle abzusichern. Das beginnt noch im Auto mit dem Einschalten der Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste.

Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.

Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit links am äußersten Fahrbahnrand, wenn vorhanden hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Gut, wenn man nicht allein im Auto saß, dann kann man sich abstimmen: Wer sichert? Wer kümmert sich um die erste Hilfe. In aller Regel gilt aber die Reihenfolge: Erst sichern, dann helfen. Bei der ersten Hilfe geht es oft um das richtige Maß. Bei einem Unfall in der Stadt, bei dem die Zeit bis zum Auftauchen des Rettungswagens erfahrungsgemäß kürzer ist, kann oft weniger mehr sein. Nicht jede Blutung muss verbunden werden, nicht jeder Verletzte muss in die stabile Seitenlage gepackt werden. Oft ist Reden und Warmhalten hilfreicher, wenn die professionelle Hilfe nah ist.

Bei leichteren Unfällen kommt die Polizei nicht mehr selbstverständlich zum Unfallort. Ist sie da, hält sie alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Den stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung, zum Beispiel die HUK Coburg unter www.huk.de. Der Unfallbericht sollte griffbereit im Handschuhfach liegen.

Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert. Stehen die Fakten fest, muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Unfall mit ausländischem Pkw?

Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden: Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de. In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

Foto: Auto-Medienportal.Net/HUK-Coburg

 


Veröffentlicht am: 29.07.2020

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