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Wirtschafts-News vom 27. Januar 2021

Nur sieben Prozent wechseln die gesetzliche Krankenkasse - Beiträge steigen deutlich

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind stark gestiegen und trotzdem ist die Wechselbereitschaft der Deutschen gering. In einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 gaben lediglich sieben Prozent der Befragten an, in letzter Zeit ihre gesetzliche Krankenkasse gewechselt zu haben oder dies in naher Zukunft tun zu wollen.

31 der allgemein zugänglichen Kassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 angehoben. Hinzu kommen Beitragserhöhungen bei neun Krankenkassen, die nur für Angestellte bestimmter Unternehmen wählbar sind. Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind über 48 Millionen von Mehrkosten betroffen. Durch die Beitragserhöhungen zahlen Verbraucher bei allgemein zugänglichen Kassen bis zu 232 Euro mehr pro Jahr. 59 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Nur zwei Kassen senkten ihren Beitrag, diese hatten allerdings zuvor schon vergleichsweise hohe Zusatzbeiträge. In zwei weiteren Fällen profitieren Versicherte von einem niedrigeren Zusatzbeitrag durch Kassenfusionen.

Wechsel spart Beschäftigten und Unternehmen zusammen bis zu 876 Euro im Jahr

Durch die individuellen Beitragserhöhungen der Krankenkassen steigt 2021 der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent. Ein Wechsel der Kasse lohnt sich somit: Versicherte, die bisher bei der teuersten allgemein zugänglichen Krankenkasse mit 1,9 Prozent Zusatzbeitrag versichert sind und zur günstigsten Alternative mit 0,39 Prozent wechseln, sparen je nach Einkommen bis zu 438 Euro pro Jahr, der gleiche Sparbetrag entfällt auf die Unternehmen.

Seit Januar 2021 viele Erleichterungen für Versicherte beim Krankenkassenwechsel

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse für Versicherte noch einfacher. Krankenkassenmitglieder müssen nun nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenkasse
auswählen. Darüber hinaus gilt seit 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Verbraucher können nun in der Regel alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bisher waren sie 18 Monate gebunden.

Außerdem neu: Bei einem Arbeitgeberwechsel entfällt die Bindungsfrist von zwölf Monaten, es kann sofort gewechselt werden. Wichtig ist allerdings, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen. Ein sofortiger Krankenkassenwechsel ist ebenso grundsätzlich möglich bei Beginn einer Ausbildung, Beginn oder Ende einer Arbeitslosigkeit sowie Übertritt in die Selbständigkeit oder Rente.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 27.01.2021

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