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Wie sind Pedelecs versichert?

Einige wichtige Tipps

Radfahren liegt voll im Trend. Seit der Pandemie steigen viele Menschen noch lieber aufs Rad statt in Busse oder Bahnen.

Wer ein Pedelec besitzt, der sollte im Hinterkopf haben, dass es anderen Verkehrsteilnehmern schwerfällt, ein normales Rad von der E-Variante zu unterscheiden. Denn wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, kann schnell ein Unfall passieren. Da ist es gut, wenn man mit dem richtigen Versicherungsschutz vorgesorgt hat.

Bei einem Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit einer elektrischen Tretunterstützung, die sich ab 25 km/h abschaltet. Sie sind rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos miteingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob die kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.

Andere Spielregeln gelten für Fahrer der schnellen S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 km/h pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, betont die HUK-Coburg. Das dafür notwendige Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung. Wer sein S-Pedelec zusätzlich noch gegen Diebstahl versichern möchte, benötigt analog zu den gleich schnellen Kleinkrafträdern und -rollern neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.

Doch auch für Fahrer der langsameren Pedelecs kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, denn auch hier liegen die Anschaffungskosten schließlich im vierstelligen Bereich. Verschwindet das elektrisch unterstützte Fahrrad vor einem Einbruch in den verschlossenen Keller oder die Einzelgarage, ist es in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert. Anders sieht es hingegen beim einfachen Diebstahl aus: Wenn ein abgeschlossenes Pedelec vom Straßenrand entwendet wird, kann nur derjenige auf Entschädigung hoffen, der in seiner Hausratversicherung den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand.

Dieser Schutz greift laut HUK-Coburg im Allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise Sattel oder Räder, mit ein. Allerdings können solche Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren. Klarheit schafft ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer.

Foto: Auto-Medienportal.Net/HUK-Coburg

 


Veröffentlicht am: 10.05.2021

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