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Stolperfalle AGB

Welche rechtlichen Anforderungen müssen Unternehmen beachten?



Auf fast jeder Unternehmenswebsite sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden. Besonders im Onlinehandel kommen sie oft zum Einsatz, da sie Vertragsbedingungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus spezifizieren können.


Bei der Erstellung müssen Unternehmen allerdings einige Vorgaben beachten. So sollten die AGB-Klauseln unbedingt rechtssicher sein – sonst drohen Abmahnungen. Peter Meier, Experte der NÜRNBERGER Versicherung, informiert, welche Fehler Unternehmen bei ihren AGB vermeiden sollten und wie sie sich für den Fall eines Rechtsstreits absichern können.

Was sind AGB?

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen einheitlich für Massenverträge, wie sie im Onlinehandel üblich sind, festlegen. „Zwar gibt es keine Pflicht, AGB zu verwenden. Allerdings gelten sonst die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – und diese betreffen häufig nicht die Punkte, die für den Onlinehandel relevant sind“, so Peter Meier von der NÜRNBERGER Versicherung. Zudem gibt es besonders im Handel mit Endkunden zahlreiche gesetzliche Pflichten zur Belehrung und Information, die beispielsweise Regelungen für Rücksendung, Kulanz, Widerruf, Zahlungs- und Lieferbedingungen betreffen – diese können so eindeutig und rechtssicher festgehalten werden. Was es bei den AGB sonst noch zu beachten gilt, regelt ebenfalls das BGB, und zwar in den Paragraphen 305 ff.

Welche Folgen drohen bei fehlerhaften AGB?

Sind die AGB oder einzelne Klauseln fehlerhaft, so gelten auch in diesem Fall automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit des Kaufvertrags ist davon nicht betroffen. Allerdings können fehlerhafte AGB zu Abmahnungen durch Konkurrenten oder die Wettbewerbszentrale führen. Bei einer berechtigten Mahnung ist unter Umständen mit hohen Kosten zu rechnen. Ebenfalls zu beachten: „Für AGB gilt das Urheberrecht“, sagt der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Das heißt, wer die AGB eines anderen Unternehmens verwendet, macht sich strafbar – auch hier droht eine Abmahnung. Zudem müssen AGB regelmäßig überprüft werden: Entsprechen sie noch den gesetzlichen Vorgaben? Gibt es neue Urteilssprechungen? Um auf der sicheren Seite zu sein, ist fachliche Hilfe, beispielsweise durch einen auf AGB-Recht spezialisierten Anwalt, empfehlenswert.

Besonderheiten beim Onlinehandel

Gerade für den Onlinehandel spielen AGB eine große Rolle. Damit sie gesetzeskonform sind, empfiehlt Meier Unternehmen, vor allem auf folgende Punkte zu achten:
- Handelt es sich bei den Kunden des Onlineshops um Unternehmen, Verbraucher oder beide Gruppen?

- Bei Endkunden gilt es, Vorschriften des Fernabsatzrechts wie Preisangaben, Widerruf und bestimmte Informationen über Zahlungsbedingungen zu beachten.

- Produktabhängige Regeln berücksichtigen: So gibt es Unterschiede zwischen digitalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen.

- Verkaufsplattformen erfordern zusätzliche Vorschriften.

- Verständliche Formulierungen und faire Vertragsbedingungen verwenden.

Wichtig: Vor Vertragsabschluss müssen Händler ihre Kunden auf die AGB hinweisen. „Auf der rechtlich sicheren Seite ist, wer die AGB von den Kunden vor Vertragsabschluss mittels Klick bestätigen lässt“, empfiehlt der Experte.

Rechtssicherheit

Ein Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen ist existenzsichernd. „Im Falle eines Rechtsstreits mit Kunden oder Zulieferern gewährleistet eine Rechtsschutzversicherung Existenz und Handlungsfähigkeit, wenn der Firmenvertrags-Rechtsschutz mit eingeschlossen ist“, so Meier. Der gewerbliche Rechtsschutz der NÜRNBERGER Versicherung bietet für ausgewählte Betriebsarten den Firmenvertrags-Rechtsschutz ab Gericht. Sollen neben den Auseinandersetzungen mit Kunden auch die mit Zulieferern versichert sein, hilft der neue Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL (ab 1. Januar 2022).

Und nicht vergessen: Die telefonische Erstberatung bei der NÜRNBERGER Versicherung über den JURCALL-Service umfasst auch nicht versicherte Bereiche.

Quelle: © ClipDealer

 


Veröffentlicht am: 09.09.2021

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