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Wirtschafts-News vom 8. Dezember 2021

Die wichtigsten Steuerstrategien zum Jahreswechsel – Teil 2



In der vorherigen Ausgabe unserer Wirtschaftsnachrichten haben wir Ihnen Steuertipps gegeben, heute geht es weiter mit zusätzlichen Informationen. Sind in diesem Jahr bereits hohe finanzielle Belastungen angefallen, lohnt es sich steuerlich, weitere Ausgaben im selben Jahr zu tätigen.
 
Vielleicht können ein kostspieliger Zahnersatz, eine hochwertige Gleitsichtbrille oder die Bevorratung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Hausapotheke vorgezogen werden. So lassen sich die außergewöhnlichen Belastungen hochschrauben und die Steuern senken.

Sinken im Jahr 2022 die Einkünfte voraussichtlich, z.B. aufgrund einer längeren und kostenintensiven Fortbildung, dann könnten die Gebühren für diese Fortbildung noch dieses Jahr beim Bildungsinstitut angezahlt werden. Aufgrund des höheren Einkommens in diesem Jahr ist der Steuervorteil somit höher als im nächsten Jahr. Auch wer nächstes Jahr in Rente oder Elternzeit geht, sollte prüfen, ob er Werbungs- oder Handwerkerkosten vorziehen kann. In der Rente
könnten sich diese Steuervorteile möglicherweise nicht mehr oder nur geringfügig auswirken.

Strategie Kostenverschiebung: Ausgaben ins nächste Jahr verschieben

Wurden in diesem Jahr Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus gemacht und die Handwerkerkosten für Arbeitszeit, Anfahrt und Maschinennutzung liegen über 6.000 Euro? Dann
ist der steuerlich absetzbare Maximalbetrag für das Jahr 2021 erreicht. Die darüber liegenden Ausgaben können aber im nächsten Jahr noch die Steuern senken. Dafür sollten die Rechnungsstellung und die Zahlung ins Jahr 2022 verlagert werden.  
       
Einfach beim Handwerksbetrieb nachfragen, ob ein Zahlungsaufschub bis ins neue Jahr gewährt wird. Falls möglich, sollten weitere Renovierungen ins neue Jahr verschoben werden. Auch sinnvoll:
Wer für das Jahr 2022 beispielsweise einen zuzahlungspflichtigen Kur- oder Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Augen-Laser-Operation plant, sollte andere Gesundheitskosten am besten auch ins neue Jahr verschieben. Denn die Überschreitung der individuellen Zumutbarkeitsgrenze für die außergewöhnlichen Belastungen ist notwendig, damit ein Steuervorteil entsteht. Werden die selbst getragenen Kosten auf mehrere Jahre verteilt, bringt man sich meistens selbst um den Genuss, die Einkommensteuer durch die außergewöhnlichen Belastungen zu drücken.

Steht die Rente indes kurz bevor, ist es klug, Ausgaben für die Gesundheit in die Zeit der Rente zu verlagern. Der Grund ist, dass die Rente bei vielen geringer ausfällt als das Arbeitseinkommen.
Somit sinkt die individuelle Zumutbarkeitsgrenze bei der Einkommensteuer mit dem Renteneintritt rapide.
 
Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 08.12.2021

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