Startseite  
   

20.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Immer mit dem richtigen Licht unterwegs

... und nicht nur auf die Lichtautomatik zu verlassen



In der dunklen Jahreszeit fallen Fahrzeuge, die mit defekten Scheinwerfern oder ohne Licht unterwegs sind, besonders auf. Mit der zunehmenden Zahl von neuen Fahrzeugen wächst auch die Zahl der Autobesitzer, die sich völlig auf die Lichtautomatik ihres Wagens verlassen.


Dazu kommen diejenigen, die sich auch bei Regen, Nebel oder Schnee auf die Tagfahrleuchten verlassen, gerne aber vergessen, dass bei den wenigsten Autos damit auch die Rücklichter eingeschaltet sind, die sich aber als zu träge bzw. unsensibel erweist, um das erforderliche Abblendlicht rechtzeitig zu aktivieren.

Grundsätzlich dient die Beleuchtung an einem Fahrzeug nicht allein dazu, die Sicht des Fahrers bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen zu verbessern. Die Lampen sollen den eigenen Pkw, Lkw oder das eigene Motorrad auch für die anderen Verkehrsteilnehmer besser sichtbar machen. Somit hat die Fahrzeugbeleuchtung zwei Funktionen, wie das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg betont: eine aktive – man sieht besser – und eine passive – man wird besser gesehen.

Moderne Autos verfügen über Tagfahr-, Abblend-, Fern- und Standlicht sowie über Nebelleuchten. Beim Standlicht, auch Begrenzungslicht genannt, ist der Fall eindeutig: Es wird eingeschaltet, um ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten und für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar zu machen. Und wie der Name schon andeutet: Es sowohl bei Dunkelheit verboten, allein mit Standlicht zu fahren, als auch Tag das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen. Die Lichtstärke des Standlichts ist schlichtweg zu gering. Auch Nebelscheinwerfer dürfen am Tage nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Sie dürfen also ebenfalls nicht als Ersatz für reguläres Tagfahrlicht genutzt werden.

Tagfahrlichter sind seit gut zehn Jahren bei neu zugelassenen Fahrzeugen europaweit vorgeschrieben. Als gesonderte Leuchteinheit sind sie nur vorne zulässig und gehen in der Regel automatisch an, sobald der Fahrer die Zündung einschaltet. Werden die Scheinwerfer für Abblend-, Fern- oder Standlicht aktiviert, erlischt es automatisch wieder. Davon unabhängig gibt es hierzulande für Autos keine Vorschrift, grundsätzlich bei Tag mit Licht zu fahren. Auch müssen ältere Fahrzeuge nicht mit einem Tagfahrlicht nachgerüstet werden. Für Krafträder hingegen schreibt Paragraph 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass sie auch am Tag mit Abblend- oder eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein müssen. Das Tagfahrlicht setzt sich bei neuen Modellen auch hier immer mehr durch.

In Deutschland legt die StVO eindeutig fest, dass das Abblendlicht bei Dämmerung und Dunkelheit einzuschalten ist sowie wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht des Autofahrers erheblich behindern. Grundsätzlich kann man das Abblendlicht auch als Tagfahrlicht verwenden. Doch Experten weisen darauf hin, dass das Abblendlicht mehr Energie benötigt als das weniger helle Tagfahrlicht.

Das automatische Abblendlicht soll den Fahrer entlasten sowie verhindern, dass er vergisst, die Beleuchtung einzuschalten. Speziell bei Dämmerung oder Tunnelfahrten erweist sich das als vorteilhaft. Allerdings bemängelt nicht nur der ADAC, dass die Einschaltautomatik vielfach tagsüber eher selten, zu spät oder insbesondere bei Nebel gar nicht reagieren. Deshalb plädiert der Automobilclub zum Beispiel dafür, dass das Abblendlicht automatisch angehen sollte, sobald der Scheibenwischer aktiv wird.

Vor diesem Hintergrund warnen die Verkehrsexperten davor, sich völlig auf die Lichtautomatik zu verlassen. Letzten Endes ist, wie derzeit noch bei allen Assistenzsystemen, der Fahrer für die Sicherheit verantwortlich. Das gilt auch für das Einschalten des Lichts.

Foto: Auto-Medienportal.Net/HUK-Coburg

 


Veröffentlicht am: 11.02.2022

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.