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Alle zwei Jahre ein Tag der Entscheidung

... für den Autobesitzer



Alle zwei Jahre droht das große Durchchecken für Kraftfahrzeuge. Nur Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zum ersten Mal zeigen, ob sie kerngesund sind.

Die Hauptuntersuchung (HU) „auf Herz und Nieren“ kann Routine sein oder Existenzängste auslösen. Jeder Autofahrer nähert sich seinem Termin mit Respekt und Sorge, dabei soll die Untersuchung die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ seines Fahrzeugs gewährleisten – ganz im eigenen Interesse.

Der autofahrende Mensch spricht vom „TÜV“ und meint die Hauptuntersuchung (HU), die längst nicht mehr allein vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt werden. Der hatte früher das Monopol für die Untersuchung; jetzt gibt es auch andere anerkannten Überwachungsorganisationen wie die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) oder KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger). Auch dort kann man seinen neuen „TÜV“ für sein Fahrzeug bekommen.

Die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge wurde in Deutschland am 1. Dezember 1951 eingeführt. Damals verschickten die Behörden allerdings noch „Einladungen“ zur regelmäßigen Kfz-Überprüfung, der späteren Hauptuntersuchung, an die Halter. Doch viele von ihnen ignorierten die Aufforderung. Da es noch keine wirksamen Kontrollmechanismen gab, blieb diese Verweigerungshaltung in der Regel ohne Folgen für den Autobesitzer. Es sei denn, es kam aufgrund von technischen Mängeln am Fahrzeug zu Unfällen. Schließlich kam zum 1. Januar 1961 die Plakettenpflicht.

Sicherheit ist nach wie vor der wichtigste Aspekt bei der zweijährlichen HU. Die wichtigsten technischen Defizite, die als Unfallursache registriert werden, sind nach wie vor in den Bereichen Bereifung, Beleuchtung und Bremsen zu finden, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Überwachungsgesellschaften hervorgeht. Diese Mängel aufzudecken, ist Aufgabe des „TÜV“.

Damit man ohne Sorge zur nächsten HU fahren kann, sollten Kraftfahrer an ihrem Fahrzeug zuvor selbst einige Punkte checken, speziell jene, die die Prüfer besonders im Visier haben:

Da sind zunächst die Dinge, die zum oder ins Auto gehören: Verbandkasten, dessen Haltbarkeitsdatum und Vollständigkeit unbedingt zu kontrollieren sind, Warndreieck und Warnwesten. Ferner alle Sitze, so sie ausbaubar sind, die Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist sowie bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos das Ladekabel.

Außerdem sollten Kraftfahrzeugeigner vor einem HU-Termin kontrollieren:
•Ist das Autokennzeichen gut sichtbar und sicher befestigt?

•Ist die Beleuchtung in Ordnung? Dies bedeutet, dass alle Lichter, Leuchten und Strahler am Fahrzeug funktionieren müssen, vor allem Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Blinker, Warnblinker, Rücklichter und Rückstrahler, Nebelschlussleuchte, Bremslichter und Kennzeichenbeleuchtung hinten.

•Sind die Sicherheitsgurte funktionstüchtig? Denn beschädigte Gurte und Gurtschlösser werden von den Prüfern als erheblicher Mangel beanstandet.

•Wird das Reifenprofil den gesetzlichen Vorgaben gerecht? Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter – Experten empfehlen jedoch bei Sommerreifen 3 und bei Winterreifen 4 Millimeter.

•Erfüllen Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage ihre Aufgaben?

Darüber hinaus sollte man:
•Innen- und Außenspiegel am Fahrzeug checken.

•Einen Blick auf die Kontrollleuchten im Fahrzeug werfen: Airbag, ABS etc. dürfen nicht dauerhaft leuchten, nur kurz beim Start.

•Die Frontscheibe auf Schäden im Bereich über dem Lenkrad und allgemein auf Risse überprüfen.

•Die Funktion der Hupe kontrollieren.

Ganz wichtig darüber hinaus: Das Fahrzeug darf kein Öl oder andere Flüssigkeiten verlieren und der Auspuff muss dicht und darf nicht zu laut sein!

Zur HU sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, der frühere Fahrzeugschein, bei nicht zugelassenen Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der ehemalige Fahrzeugbrief, sowie bei technischen Änderungen am Fahrzeug – etwa für Tuningmaßnahmen – die entsprechenden Unterlagen und Nachweise mitzubringen. (aum)

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 23.10.2022

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