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Das Auto richtig entsorgen

Weinen allein reicht nicht



Irgendwann schlägt für die meisten Autos die letzte Stunde. Oft setzt ein schwerer Unfall den Wagen irreparabel außer Gefecht oder die anstehende Hauptuntersuchung beim TÜV wurde nicht bestanden und eine Reparatur lohnt sich altersbedingt nicht mehr. Und dann?

Fotos, in denen alte Autos einfach irgendwo in der Natur vor sich hinrosten, haben zwar ihren ganz eigenen Charme, zeugen aber von längst vergangenen Zeiten. Altfahrzeuge gehören ordnungsgemäß entsorgt. Denn Fahrzeuge enthalten in der Regel umweltgefährdende Substanzen. Dazu gehören Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien. In jüngeren Fahrzeugen finden sich häufig Lithiumionen-Akkus als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Diese Energiespeicher sind leicht brennbar und daher fachkundig zu demontieren.

Darüber hinaus bestehen Autos aus wertvollen metallischen Rohstoffen, die zur Ressourcenschonung wiederverwertet werden können: Stahl, Kupfer, Leichtmetalle und Edelmetalle. Sie machen rund zwei Drittel einer Autokarosserie aus. Zudem finden sich an und in Kraftfahrzeugen Materialien wie Glas, Gummi und Kunststoffe, die ebenfalls recycelbar sind.

Grundsätzlich ist es ratsam, sich für die Entsorgung an einen entsprechend zertifizierten Fachbetrieb zu wenden, wie etwa einen Wertstoffhof. Alternativ kann ein Fahrzeug auch an den Hersteller zurückgeben werden. Der ist nach der europäischen Altfahrzeugverordnung verpflichtet, alle von ihm produzierten Autos kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Als Ansprechpartner sind in solchen Fällen die jeweiligen Vertragshändler. Für die Autoverwertung haben Autohersteller und Importeure zusammen ein Rücknahmesystem aufgebaut: Es nennt sich GESA – Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge. Meist werden die Fahrzeuge dann am angegebenen Standort abgeholt und einem zertifizierten Fachbetrieb übergeben. Der Fahrzeugbesitzer bekommt als Bestätigung für die korrekte Entsorgung einen so genannten gesetzlichen Verwertungsnachweis. Damit kann er dann sein Auto bei der zuständigen Zulassungsbehörde endgültig stilllegen lassen.

Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber versteht unter einem Altauto ein Fahrzeug, das nicht mehr fahrtüchtig ist. Fehlen allerdings wesentliche Bauteile oder Komponenten – wie etwa Antrieb, größere Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte und anderes – muss es nicht vom Hersteller kostenlos zurückgenommen werden, wie der ADAC betont. Vielmehr kann er für die Verschrottung eines solchen Wagens dann doch eine Gebühr verlangen.

Während die Verschrottung beim Hersteller in der Regel kostenlos zu erfolgen hat, berechnet eine Autoverwertung dafür meist um die 100 Euro. Bei Abholung durch den Entsorger kommen weitere Gebühren dazu. Wenn das Auto jedoch noch einen Restwert aufweist – sprich über diverse wiederverwendbare Bauteile verfügt, die möglicherweise einen guten Marktwert haben –, dann lässt sich mit etwas Verhandlungsgeschick für den ausgedienten Wagen sogar noch etwas Geld herausschlagen. Am besten fragt man in mehreren Betrieben nach einem entsprechenden Angebot. (aum)

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 04.11.2022

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