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S-Pedelec-Liegerad bekommt Typgenehmigung

... vom Kraftfahrt-Bundesamt



Als erstes Liegerad hat das Speedmachine S-Pedelec von HP Veoltechnik vom Kraftfahrt-Bundesamt eine europäische Typgenehmigung erteilt. Das schnelle E‑Bike mit einer Tretuntersützung bis 45 km/h wurde als Leichtkraftfahrzeug klassifiziert.

Damit kann es nun direkt in alle EU-Länder sowie in die Schweiz verkauft werden. Bislang wurden die S‑Pedelecs einzeln vom TÜV zugelassen, jetzt kann der Hersteller die EU-Konformitätsbescheinigung selbst ausstellen. Der Käufer muss nun nur noch die erforderliche „Moped“-Versicherung abschließen und das Kennzeichen montieren.

Velotechnik-Geschäftsführer Daniel Pulvermüller ist dennoch mit den derzeitigen Bestimmungen für S-Pedelecs in Deutschland unzufrieden. Er sieht die Fahrräder, die so schnell sind wie ein Kleinkraftroller, durchaus auf längeren Strecken im ländlichen Raum als alternatives Verkehrsmittel. „Während in anderen EU-Ländern die Vorgaben gelockert werden, gibt Deutschland dieser klimafreundlichen Technologie keine Chance für einen breiteren Durchbruch“, beklagt er. So müssten diese Räder zum Beispiel außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Bundesstraße fahren, auch wenn daneben ein Radweg verläuft. Das in der Straßenverkehrsordnung verhängte generelle Radewegverbot für S‑Pedelecs möge in der Stadt noch nachvollziehbar sein, nicht aber mehr neben einer vierspurig ausgebauten Bundesstraße oder auf einem breiten Radwegschnellweg, meint Pulvermüller.

Andere Länder seien da weiter. Zuletzt habe Österreich gezielt die Überlandverbindungen für die 45-km/h-E-Bikes geöffnet. Und in Belgien sei der Verkauf von S‑Pedelecs nach der Freigabe „durch die Decke“ gegangen. Und in der Schweiz, die seit langem keine Einschränkungen für die schnelle Fahrradklasse kennt, machten sie seit Jahren weit mehr als zehn Prozent des gesamten Pedelec-Marktes aus. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/HP Velotechnik/pd-f

 


Veröffentlicht am: 10.03.2023

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