Mehr als 300.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Herzinfarkt. Dies geht aus aktuellen Zahlen der Deutschen Herzstiftung hervor. "Der Herzinfarkt ist nur ein Beispiel für eine häufige und oftmals sehr schwerwiegende Erkrankung, die die Betroffenen für lange Zeit aus dem Arbeitsleben reißt und eine
Anschlussheilbehandlung erfordert", sagt man beim TÜV Rheinland.
Der sich anschließende Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag gelingt aber in den seltensten Fällen automatisch. "Die Betroffenen müssen bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz individuell und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt und begleitet werden," erklärt man. Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat sich aus Erfahrung der Experten vom TÜV Rheinland als äußerst wirksames Instrument gezeigt. "Mit unseren BEM-Fallmanagerinnen und Fallmanagern beim Arbeitsmedizinischen Dienst begleiten wir seit vielen Jahren insbesondere mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland und helfen mit unserem breiten Knowhow bei der erfolgreichen Wiedereingliederung" erklärt man.
Fakten zur stufenweisen Wiedereingliederung
Grundsätzlich sind Mitarbeitende während der Dauer einer stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig krank. "Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit wird hier im Sinne des Krankenversicherungsrechtes gebraucht", so der TÜV Rheinland. Das bedeutet: Die zuletzt ausgeübte Beschäftigung kann wegen einer Krankheit nicht ausgeübt werden und es besteht ein
Rechtsanspruch auf eine Geldleistung aus dem jeweiligen Leistungsrecht. Das können Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld oder auch Arbeitslosengeld sein.
Über den Weg der stufenweisen Wiedereingliederung können bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit erkrankte Mitarbeitende individuell, schonend und kontinuierlich an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes herangeführt werden. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihre Belastbarkeit entsprechend dem Stand der wiedererreichten Leistungsfähigkeit zu steigern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung werden die Betroffenen in regelmäßigen Abständen von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf die Auswirkungen untersucht.
Das ist wichtig, denn ergeben die Untersuchungen eine Steigerung der Belastbarkeit, kann auch eine schnellere Anpassung der stufenweisen Wiedereingliederung vorgenommen werden. Stellt sich während der Wiedereingliederung heraus, dass nachteilige gesundheitliche Folgen erwachsen, dann werden die Belastungseinschränkungen ebenfalls angepasst. "Unsere Kolleginnen und Kollegen haben langjährige Erfahrungen mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern und kooperieren eng mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitssicherheit.
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Gesundheits-News vom 18. September 2022
TÜV Rheinland: Nach schwerer Erkrankung zurück ins Arbeitsleben
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