Gesundheits-News vom 21. Januar 2023

Gesetzgeber muss für Unterscheidbarkeit zwischen Qualifizierten und Unqualifizierten sorgen



Fast 15 Millionen Bundesbürger waren inzwischen in osteopathischer Behandlung, Tendenz weiter steigend. Dennoch sind weder Ausbildung noch Ausübung in Deutschland bisher gesetzlich geregelt.

Aus diesem Grund mahnt der Verband der Osteopathen Deutschland erneut eine berufsgesetzliche Regelung an. „Seit vielen Jahren mahnen wir vorrangig aus Gründen des Patientenschutzes ein Berufsgesetz für Osteopathinnen und Osteopathen an. Neben dem Patientenschutz kommt aber auch dem Verbraucherschutz eine immer wichtigere Rolle zu. Um das zu verdeutlichen, haben wir uns jetzt auch an die zuständige Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke gewandt und zeitgleich ein Informationsschreiben an die Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer geschickt“, sagt man beim Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V..

Im Fokus steht dabei, dass es durchaus international anerkannte und von der Weltgesundheitsorganisation WHO in Richtlinien festgehaltene Ausbildungsstandards gibt, die
allerdings in Deutschland bislang noch keine gesetzliche Gültigkeit erlangt haben. Im Ergebnis sind derzeit sowohl Patientinnen und Patienten als auch Menschen, die sich für eine Osteopathie-Ausbildung oder ein -Studium interessieren, in einer mitunter schwierigen Situation: Aufgrund der bislang fehlenden gesetzlichen Grundlage gibt es regelrechte „Schmalspuranbieter“ ebenso wie sehr gute, hochqualifizierte Anbieter auf dem Markt. Aufgrund der Vielzahl, der Unterschiedlichkeit und teils sehr offensiver Werbung sind diese für Laien kaum unterscheidbar.

Undurchsichtig ist es dabei nicht mehr nur für Patienten oder potenzielle Studierende; auch „Gesundheitsprofis“ wie Krankenkassenmitarbeiter und ärztliche Kollegen wissen manchmal nicht, über welche Qualifikation ein fraglicher Anbieter verfügt. „Möglicherweise wird für eine Mogelpackung bezahlt, weil der Behandler gar nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Und unter Umständen ist sogar der Behandler ,Opfer‘ der löchrigen Gesetzeslage geworden und hat für viel Geld eine fragwürdige Aus- oder Weiterbildung absolviert, die weit entfernt ist von seriösen Standards“, verdeutlicht man beim VOD .

Patienten könnten sich immerhin auf www.osteopathie.de über qualifizierte Osteopathinnen und Osteopathen in ihrer Nähe informieren, die allesamt über eine abgeschlossene mindestens 4- bis 5-jährige Osteopathieausbildung/-studium verfügen. Dies ist das Minimum für eine qualifizierte Ausbildung.

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