
Dass  Fußgänger die Straße bei Rot nicht überqueren dürfen, weiß jedes Kind.  Aber was ist, wenn sie die Ampel oder den Zebrastreifen umgehen und  einfach ein paar Meter weiter die Straßenseite wechseln, weil sie  beispielsweise noch den Bus erwischen möchten? 
In welchen Fällen  Fußgänger verpflichtet sind, einen Übergang zu nutzen, ob sie umkehren  müssen, wenn die Ampel beim Betreten der Fahrbahn auf Rot schaltet und  welche Strafen bei Verstößen drohen, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte  der IDEAL Versicherung.
Gesetzliche Grundlage: Die Straßenverkehrsordnung
Vielen  Menschen ist nicht bewusst, dass sie auch als Fußgänger Teilnehmer am  Straßenverkehr sind. Daher gelten auch für sie, genau wie für Auto- und  Radfahrer, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). § 25 legt  fest, an welche Regeln sie sich halten müssen. „Fußgänger sind unter  anderem dazu verpflichtet, den Gehweg zu benutzen“, erläutert Wolfgang  Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Missachten sie die  Vorschriften der StVO drohen ihnen ebenfalls Verwarn- oder Bußgelder".
Wartepflicht an der Ampel
Bei  Rot musst du stehen, bei Grün darfst du gehen – diese Redewendung ist  den meisten bekannt. Doch was gilt eigentlich, wenn Fußgänger einige  Meter von der Ampel entfernt über die Straße gehen? „Der sogenannte  Wirkungsbereich von Ampeln liegt bei fünf Metern“, so Müller. „Wer  innerhalb dieses Bereichs die Straße bei grün überquert, verstößt  demnach nicht gegen seine Wartepflicht.“ Der Abstand wird ab der  gestrichelten Linie, die sich am Übergang für Fußgänger befindet,  gemessen. „Fußgänger, die die Straße weiter entfernt oder einem gänzlich  anderen Bereich kreuzen, missachten streng genommen das Rotlicht  nicht“, so der IDEAL-Experte. Ihnen droht dennoch ein Bußgeld von fünf  Euro, weil sie die laut § 25, Abs. 3 vorgeschriebene Nutzung der  „Fußgängerfurt“ – so der Fachbegriff für den mit Ampeln und Markierung  gekennzeichneten Fußgängerüberweg an Kreuzungen – nicht beachtet haben.  Kommt es zu einem Unfall, sind zehn Euro fällig. Gegen  Wiederholungstäter können unter Umständen sogar Punkte in Flensburg oder  ein Fahrverbot verhängt werden. 
Übrigens: Ist die Ampel abgeschaltet  oder blinkt nur gelb, hat immer der fließende Verkehr Vorrang.
Welche Entfernung ist zumutbar?
Passanten  müssen außerdem sogenannte Fußgängerüberwege, also Zebrastreifen,  nutzen, wenn vorhanden. Müller rät ihnen daher, sich nicht nur zur  Unfallvermeidung nach gesicherten Übergängen umzusehen. Doch auch hier  stellt sich die Frage, in welcher Entfernung diese Pflicht gilt und  welche Distanz zur nächsten Ampel oder dem Zebrastreifen zumutbar ist?  „Hierfür gibt es keine einheitliche Regelung“, weiß der Rechtsexperte.  „So hat das OLG Hamm beispielsweise entschieden, dass bei starkem  Verkehr 30 Meter bis zum nächsten Zebrastreifen oder 40 Meter zur  nächsten Ampel tragbar sind.“ Je nach Umständen und Einzelfall können  die Entscheidungen hierzu unterschiedlich ausfallen.
Weit und breit kein Fußgängerüberweg in Sicht?
Falsches  oder unvorsichtiges Überqueren der Straße ist eine der häufigsten  Unfallursachen bei Fußgängern. „Ist keine Ampel oder kein Zebrastreifen  in der Nähe, sollten Fußgänger laut StVO die Fahrbahn unter ständiger  Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf der kürzesten Strecke zügig und quer  zur Fahrtrichtung überschreiten“, so Müller. Egal ob an Ampel,  Zebrastreifen, Verkehrsinsel, Einmündung oder Kreuzung: Fußgänger  sollten sich vor dem Überqueren der Straße mit einem Blick nach links  und rechts vergewissern, dass kein Auto kommt oder herannahende  Fahrzeuge sie wahrnehmen, bevor sie die Straße betreten. Vor allem bei  Dunkelheit, Regen oder lebhaftem Verkehr empfiehlt der IDEAL Experte  Fußgängern die sicherste Option zu wählen und am besten nur an einer  Ampel oder einem Zebrastreifen über die Straße zu gehen, um das  Unfallrisiko zu reduzieren.
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