Viele gesetzlich Krankenversicherte nutzen, oft ergänzend zur klassischen Schulmedizin, alternative Naturheilverfahren. Zu den beliebtesten gehören die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und – auf deren Prinzipien basierend – Shiatsu, eine Kombination aus Massagetechnik und energetischer Körperarbeit.
Das breite Anwendungsfeld dieser Methoden reicht von Prävention über Linderung chronischer Schmerzen bis hin zur Stressreduktion. „Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für diese Verfahren, doch die Unterschiede sind erheblich“, weiß Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Portals www.gesetzlichekrankenkassen.de, das die Leistungen der aktuell 94 gesetzlichen Krankenkassen vergleicht.
In puncto TCM geben derzeit 19 gesetzliche Krankenkassen beim Vergleichsportal an, dass sie ganz oder teilweise die Behandlungskosten übernehmen. 14 davon bieten TCM als eigenständige Leistung an, bei fünf weiteren läuft die Erstattung über ein jährlich abschöpfbares Globalbudget, das meist auch noch für andere Naturheilverfahren genutzt werden kann. Zudem geben siegen Kassen an, im Rahmen ihrer Bonusprogramme Zuschüsse zu gewähren – allerdings nur, wenn Versicherte vorher bestimmte Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen absolviert haben.
Genau hinschauen bei TCM: Überschneidungen mit Präventionsangeboten möglich
TCM umfasst verschiedene Verfahren, zum Beispiel Tuina-Massage, Krankengymnastik nach Qigong, Akupunktur (über die gesetzliche Leistung hinaus), chinesische Arzneimitteltherapie, Zungen- und Pulsdiagnostik, Ernährungslehre oder Moxatherapie, die gezielte Erwärmung von Körperstellen. „Nicht alle Kassen, die TCM bezuschussen, leisten aber für alle Verfahren. Mitunter werden auch Yoga und Tai-Chi genannt. Hier kann es Überschneidungen mit den Präventionsangeboten der Kassen geben. Versicherte sollten also genau hinschauen“, rät Thomas Adolph.
Laut Vergleichsportal übernehmen 16 Krankenkassen die Kosten für bestimmte TCM-Verfahren zu 100 Prozent, davon zehn Kassen unbegrenzt. Die restlichen sechs Kassen erstatten nur bis zu einem maximalen Betrag, der zwischen 50 und 500 Euro liegen kann. Zwei Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten bis höchstens 50 bzw. 150 Euro, eine Kasse trägt demnach 70 Prozent der Kosten bis maximal 100 Euro. Zudem geben fünf Anbieter eine Höchstgrenze je Sitzung bzw. Behandlung an.
Shiatsu: Kleineres Angebot, aber teils volle Kostenübernahme
Übersetzt bedeutet Shiatsu „Fingerdruck“, allerdings setzt der Therapeut bzw. die Therapeutin bei der Behandlung den ganzen Körper ein. Dabei wird weniger Muskelkraft als vielmehr das Körpergewicht genutzt und eine „energetische Beziehung“ zur Patientin bzw. zum Patienten hergestellt.
Aktuell übernehmen elf Kassen ganz oder teilweise die Kosten für Shiatsu-Behandlungen – sieben als eigenständige Leistung, vier über ein jährlich abschöpfbares Globalbudget. Weitere elf Kassen zahlen Shiatsu-Zuschüsse über ein Bonusprogramm, in dem Versicherte vorab bestimmte Leistungen erbringen müssen. Acht Kassen erstatten die Kosten in voller Höhe, davon allerdings nur drei ohne Begrenzung. Die übrigen fünf übernehmen die tatsächlichen Kosten nur bis zu einem Maximalbetrag zwischen 50 und 200 Euro. Zwei Kassen zahlen 80 Prozent der Kosten (gedeckelt auf 50 bzw. 150 Euro), eine weitere Kasse übernimmt 70 Prozent bis maximal 100 Euro. Bei Shiatsu geben vier Krankenkassen Höchstgrenzen pro Sitzungen bzw. Behandlungen an.
Vergleichen lohnt sich
„Wer TCM oder Shiatsu in Anspruch nehmen möchte, sollte die Leistungen der Krankenkassen genau vergleichen“, rät Thomas Adolph. „Denn je nach Anbieter können durchaus Kosten gespart werden.“
Quelle: Kassensuche GmbH
Bild: Pixabay
TCM und Shiatsu
Diese Kosten übernehmen Krankenkassen
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