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Tiere bereichern unser Leben auf vielschichtige Weise. Sie haben keinen Preis, sondern einen Wert. So steht der Deutsche Tierschutzbund dafür ein, dass Tiere Anspruch auf Unversehrtheit und ein artgerechtes Leben haben.
Ein Testament zu seinen Gunsten hilft dabei, dies zu verwirklichen. „Mit unserem Nachlass möchten wir den Tieren eine laute Stimme geben. Über den Deutschen Tierschutzbund können wir das langfristig – also auch über unser eigenes Leben hinaus. Und wir wissen, dass unser Beitrag ankommt und viel bewegt“, sagt das Ehepaar Brohl. Sei es, Tieren in Notsituationen zu helfen, sich für den Tierschutz im In- und Ausland stark zu machen oder Aufklärungsarbeit in Sachen Welpenhandel zu leisten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, etwas Bleibendes zu schaffen – auch für den Tierschutz. Auf diese Weise können Sie Ihre Werte an die nächste Generation weitergeben und Tiere über die Lebenszeit hinaus schützen.
Ein Erbe mit Wirkung
Als Dachverband unterstützt der Deutsche Tierschutzbund über 750 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen, die ihm bundesweit angeschlossen sind, in ihrer praktischen Tierschutzarbeit vor Ort. Er macht sich politisch gegen Tiertransporte, Tierversuche und illegalen Welpenhandel stark und setzt sich für bessere Bedingungen für Tiere in der Landwirtschaft ein.
Mein Haustier ist versorgt
Viele Menschen machen sich auch Gedanken darüber, was aus ihren geliebten Haustieren wird, wenn sie sich selbst nicht mehr um sie kümmern können. Weil nach deutschem Recht Tiere nicht erben können, hat der Deutsche Tierschutzbund Möglichkeiten entwickelt, um die Versorgung von Haustieren auch nach dem Tod ihrer Besitzer zu gewährleisten.
Alles gut geregelt
Mit einem Testament wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Es ermöglicht, alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu regeln. So kann beispielsweise eine nahestehende Person bedacht oder Tieren in Not geholfen werden. Auch finanziell lohnt sich eine Spende für den guten Zweck: Da der Deutsche Tierschutzbund als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, fällt auf den gesamten Nachlass keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an.
Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V. M. Marten