Startseite  
   

19.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

... ist nicht automatisch ein Arbeitsunfall

(Stefanie Thon, Unfallexpertin bei der IDEAL Versicherung) Bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur die versicherte Tätigkeit, sondern auch den unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte.

Sobald der Versicherte die Haustür verlässt, ist dieser Schutz wirksam. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man zu Fuß geht oder ein beliebiges Verkehrsmittel nutzt. Wird der Arbeitsweg jedoch unterbrochen, kann dies zur zeitweisen oder kompletten Aufhebung des Versicherungsschutzes führen. Nicht versichert sind beispielsweise private Erledigungen wie Einkäufe und Besuche, Umwege, die zum Beispiel aufgrund einer „schöneren“ Strecke genommen werden, aber auch das Betanken des Fahrzeugs.

Sobald der Versicherte seine private Erledigung innerhalb von zwei Stunden beendet hat und auf den direkten Arbeitsweg zurückgekehrt ist, beginnt der Versicherungsschutz erneut.

Grundsätzlich mitversichert sind Umwege, um Kinder in die Kita, in die Schule oder zu einer Betreuungsperson zu bringen. Daneben akzeptiert die gesetzliche Unfallversicherung auch das Mitnehmen anderer Personen bei Fahrgemeinschaften. Bei Umleitungen und wenn sie längere, aber schnellere Strecken wählen – etwa um einen Stau zu umfahren – behalten Arbeitnehmer ebenfalls den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Aber: Erleidet der Versicherte auf dem Arbeitsweg Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die zufällig und ohne äußere Einwirkung oder unter Alkoholeinfluss eintreten, ist dies kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung.

Dies kann beispielsweise bei einem Herzinfarkt oder bei Sehnen- und Muskelfaserrissen aufgrund vorhandener Vorschädigungen zutreffen.

Tipp: Um auch für Unfälle außerhalb des gesetzlichen Versicherungsschutzes umfassend abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin.

Quelle: IDEAL Versicherung

 


Veröffentlicht am: 12.12.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.