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Wirtschafts-News vom 24. Juli 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Die Coronakrise hat den Alltag in Deutschland weiter fest im Griff. Viele Verbraucher leiden unter Jobverlust oder Kurzarbeit und müssen die Kosten des täglichen Lebens auf den Prüfstand stellen.

„Wer jetzt den Versicherungsordner durchforstet, findet sicher den einen oder anderen Vertrag, bei dem gespart werden kann – aber bitte nicht vorschnell kündigen, wir erklären die Alternativen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Das Wichtigste vorweg: Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und, falls Hinterbliebene finanziell abgesichert werden sollen, Risikolebensversicherungsverträge, sollten auf keinen Fall gekündigt werden. Sie zählen zu den existenziellen Verträgen, die Versicherte auch in schwierigen Zeiten behalten sollten. Auch eine Wohngebäudeversicherung, die das Eigenheim u. a. gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel schützt, sollte auf jeden Fall bestehen bleiben. Hier lässt sich unter Umständen durch einen Wechsel des Anbieters Prämie sparen. Daher kann sich ein Vergleich lohnen. Doch grundsätzlich gilt: Erst den alten Vertrag kündigen, wenn die Zusage für den neuen Versicherungsschutz vorliegt.

Auch bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen sollten Sie nicht übereilt kündigen oder in leistungsschwächere Tarife wechseln, weil bei einem Neuabschluss oder einer Rückkehr in den vorherigen Tarif das dann erreichte Lebensalter und die Vorerkrankungen berücksichtigt werden. Hier sollten Versicherte prüfen, ob der aktuelle Versicherungsschutz wirklich bedarfsgerecht ist: Muss es das 1-Bettzimmer im Krankenhaus sein? Lege ich Wert auf privatärztliche Behandlung oder Naturheilverfahren? Gegebenenfalls lassen sich Einsparpotenziale realisieren.

Wer aufgrund der aktuellen Situation sein Auto nun weniger nutzt, für den kann es sinnvoll sein, die vor Jahresbeginn angegebene Jahreskilometerleistung der Kfz-Versicherung kritisch zu prüfen. Sollte sich zum jetzigen Zeitpunkt schon eine Veränderung klar abzeichnen, dann sollte der angegebene Wert gegenüber dem Versicherer korrigiert werden. Das wird zu einer entsprechenden Neuberechnung der Jahresprämie führen.

Bei der Hausratversicherung empfiehlt sich eine Überprüfung der Versicherungssummen. Der BdV gibt auf seiner Website Tipps und Hinweise zur Ermittlung der richtigen Versicherungssummen und zur Wahl des passenden Vertrages. Sind Zusätze wie Glasbruch oder Fahrraddiebstahlversicherung vereinbart, können diese gekündigt werden – genau wie ein eventuell vereinbarter Wohnungsschutzbrief. Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den eher unwichtigen Versicherungsverträgen, sie muss nicht unbedingt bestehen bleiben, insbesondere wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 24.07.2020

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