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Schutz vor Hagelschäden

Ein Ratgeber der Ergo-Versicherung

Für den Sonnabend drohen die Meteorologen mit schweren Gewittern, die bestimmt auch Hagel mit sich bringen. Hagelschauer dauern selten länger als eine Viertelstunde, hinterlassen aber trotzdem oft Schäden an Dächern und Fassadenschäden oder verbeulte Autos.

Was Immobilien- und Autobesitzer vor und während eines Hagelschauers tun können und welche Versicherung im Ernstfall für die entstandenen Schäden aufkommt, wissen die Versicherungsexperten der Ergo-Versicherung.

Das weltweit bisher größte gefundene Hagelkorn hatte einen Durchmesser von 20 Zentimeter und ein Gewicht von 875 Gramm. Da zweifelt niemand an seiner Zerstörungskraft. Aber auch kleinere Exemplare können gefährlich sein. Hagelkörner mit zwei Zentimeter Durchmesser rauschen mit rund 70 km/h zu Boden und können so leicht Schäden an Autos, Gärten oder Häusern verursachen.

Da Hagelkörner häufig für Verstopfungen in der Regenrinne am Dach und damit für Überschwemmungen sorgen, empfiehlt es sich, die Rinne regelmäßig zu reinigen oder einen Dachdecker damit zu beauftragen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sich selbst erklärenden Maßnahmen wie Markisen einfahren und bewegliche Gegenstände wie Sonnenschirme, Solarlampen oder Topfpflanzen in Sicherheit bringen.

Pflanzen und Beete lassen sich bis zu einer bestimmten Hagelstärke durch spezielle Folien oder Vliesabdeckungen schützen. Solche Schutzabdeckungen gibt es zwar auch für Gartenmöbel oder den Grill, dennoch empfiehlt es sich, diese Gerätschaften ebenfalls sicher unterzustellen. Wer in der Gewittersaison in den Urlaub fährt, sollte vorbeugend sein Hab und Gut entsprechend sichern.

Entgegen der landläufigen Meinung ist es besser, Jalousien oder Rollläden offen zu lassen. Sie sind in der Regel empfindlicher als Fenster. Ausnahme: Die Rollläden sind aus Holz oder an den Fenstern gibt es Klappläden. Die sind meist widerstandsfähiger als Fensterglas.

Wenn es um das Auto geht, hilft nur eines: Am sichersten ist es, das Auto in eine Garage oder unter den Carport zu stellen. Zwar gibt es auch Hagelschutzfolien – im Notfall auch dicke Wolldecken, Pappe oder Luftpolsterfolie. Trotzdem können große Hagelkörner enormen Schaden verursachen.

Wer unterwegs von Hagel überrascht wird und zu Fuß unterwegs ist, der sollte sich schnellstmöglich eine Unterstellmöglichkeit oder einen besser geschützten Ort suchen. Für den Weg dorthin gilt: Gesicht Richtung Boden, Kopf und Nacken mit den Händen schützen.

Autofahrern, die in einen Hagelschauer geraten, sollten nicht nur die Geschwindigkeit reduzieren sondern auch – wenn möglich – Schutz unter einer Brücke, einem Vordach oder in einer öffentlichen Garage zu suchen. Wenn sich keine dieser Möglichkeiten bietet, ist es besser, anzuhalten und hinten Platz zu nehmen. Aufgrund des Winkels zerbersten Glasschiebedach und Windschutzscheibe im Gegensatz zur Heckscheibe besonders schnell.

Hagelschaden: Was tun und wer zahlt?

Ist das Unwetter vorbei, gilt es, das Haus auf mögliche Schäden zu überprüfen. Besonders wichtig ist das Dach. Bleibt ein Leck im Dach unbemerkt und dringt dadurch Nässe ins Haus, kann das richtig teuer werden. Nach einem besonders schweren Hagel empfiehlt der Versicherungsexperte, einen Dachdecker mit der Überprüfung des Daches zu beauftragen. Auf keinen Fall selbst aufs Dach klettern.

Schäden am besten mit Fotos oder Videos dokumentieren und unverzüglich der Versicherung melden. Für Schäden am und um das Haus herum kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch eine kostspielige Solaranlage auf dem Dach lässt sich in der Wohngebäudeversicherung mit absichern. Ist durch zerbrochene Fensterscheiben Wasser in Wohnräume gedrungen und hat beispielsweise Möbel beschädigt, dann springt die Hausratversicherung ein.

Für eine zerbrochene Windschutzscheibe oder eine verbeulte Motorhaube als Folge von Sturm oder Hagel ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Auch hier gilt: Die Schäden dokumentieren und umgehend der Versicherung melden. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Je nach Schadenshöhe wird jedoch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Ergo

 


Veröffentlicht am: 01.08.2020

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