In jüngster Zeit drehen vermehrt „Stadtgeländewagen“ ihre Runden. Jeder weiß, dass sie im Großstadtdschungel (sic!) nicht nach dem passenden Offroad-Terrain suchen.
In die Baustelle für ein neues Bürogebäude dürfen allenfalls der Architekt oder der Bauleiter fahren. Der hügelige Stadtpark ist für den City-Allradler ebenso tabu wie die Sandkiste auf dem Kinderspielplatz. Bliebe allenfalls noch der Bordstein, der zu erklimmen wäre – doch den schafft jedes andere Auto auch.
Und so geht es bei seiner Verwendung gar nicht um den absurden Begriff selbst, sondern um eine moralische Einordnung. So etwas wird auch von Kollegen gern aufgegriffen: „Stadtgeländewagen“, das sind große SUV, die in den Augen dieser Betrachter auf städtischen Prachtboulevards jedem, der es sehen will, ihre Überflüssigkeit demonstrieren. Mit einer kleinen Prise Aggressivität serviert, wird aus der scheinbaren Beschreibung „Stadtgeländewagen“ eine Kampfansage an eine Fahrzeugklasse. Sie werden zu Klimasündern erklärt – heute eine gute Voraussetzung, um aus einer Wortschöpfung einen Erfolg werden zu lassen. Das Urteil ist gefallen: Es verbietet sich quasi von selbst, diese Fahrzeugklasse zu akzeptieren, auch wenn die Käufer sie lieben. Sie muss verbannt werden, oder?
Verbannt aufs Land? Dürfen Stadtgeländewagen überhaupt hinaus aufs Land?
Foto: Auto-Medienportal.Net
Wortklauberei (11): Offroad in der City
Kommentar von Jens Riedel, Auto-Medienportal.Net
Veröffentlicht am: 16.02.2021
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