Startseite  
   

29.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

ÖPNV: Dröhnende Musik und dampfendes Essen

ARAG Experten über Verhaltensregeln in Bus und Bahn

In Corona-Zeiten sind viele Pendler auf Pkw oder Fahrrad umgestiegen. Trotzdem ist weiterhin ein großer Anteil auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen.

So nutzten laut dem Statistischen Bundesamt im 1. Halbjahr 2020 immerhin noch 874 Millionen Fahrgäste den Eisenbahn-Nahverkehr. Jetzt, wo es in Bus und Bahn etwas mehr Platz gibt, kann die Musik aber schon etwas lauter aus den Kopfhörern dröhnen, oder?

Welche Verhaltensregeln in Bus und Bahn gelten, verraten die ARAG Experten.

Beförderungsbedingungen
Dass Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis dabeihaben müssen, dürfte wohl jedem bekannt sein. Aber was gilt darüber hinaus? Jedes ÖPNV-Unternehmen legt in seinen Beförderungsbedingungen fest, was erlaubt ist und was nicht. Diese müssen sich nach der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ (BefBedV) richten. Trotz einiger Unterschiede weisen die Regelungen große Ähnlichkeiten auf. Generell werden Fahrgäste dazu angehalten, Rücksicht auf andere zu nehmen, auch wenn es im Fahrzeug nur wenige Fahrgäste gibt.

Sitzplätze
In den meisten Fahrzeugen sind für besonders schutzbedürftige Personen gesonderte Sitzflächen ausgezeichnet: Dazu zählen gehbehinderte Menschen, Schwangere und Ältere. Viele ÖPNV-Unternehmen haben das Räumen eines Sitzplatzes für diese Personen zur Pflicht gemacht.

Musik oder Lärm?
Obwohl man Musik grundsätzlich hören darf, muss die Lautstärke entsprechend rücksichtsvoll eingestellt werden. Nicht jeder muss Ihre Lieblingsmusik mitsingen können! Die meisten Unternehmen haben ein Verbot von lauter Musik in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen und können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, um dem Musikfan einen Platzverweis auszusprechen.

Essen und Trinken
Die meisten ÖPNV-Unternehmen verbieten es, warme Speisen und alkoholische Getränke in den Fahrzeugen (und an den Bahnsteigen) zu genießen. Manche verbieten es nicht ausdrücklich, aber bitten mit Nachdruck, es zu lassen. Kalte Speisen wie ein Brötchen oder ein Apfel sind aber meist kein Problem. Ebenso wenig nicht-alkoholische Getränke, solange sie sich in einem wiederverschließbaren Behälter befinden.

Tiere
Tiere dürfen in der Regel ohne Aufpreis mitgeführt werden, jedoch nicht ohne Einschränkungen. So müssen Hunde ab einer bestimmten Größe einen Maulkorb tragen. Auch wenn der Hund noch so klein ist, darf er nicht auf Sitzplätzen sitzen! Eine besondere Regelung betrifft Blindenführhunde: Sie sind immer gestattet (§ 12 BefBedV). Andere Tiere müssen in geeigneten Behältern transportiert werden.

Gepäck und andere Gegenstände
Der etwas zu vollgestopfte Koffer ist meist kein Problem. Aber Vorsicht bei Fahrrädern! Bei vielen Anbietern muss man für den Drahtesel ein extra Ticket lösen. (S-)Pedelecs, Tretroller sowie E-Tretroller werden wie Fahrräder behandelt und können mit Ticket ebenfalls mitgenommen werden. Alle anderen Fahrzeuge können in der Regel nicht befördert werden. Wenn die ausgewiesenen Fahrradflächen im Fahrzeug aber schon ausgelastet sind, darf man mit einem Fahrrad nicht mehr zusteigen. Kinderwagen und Rollstühle werden bevorzugt behandelt: Kommt es zu einem Platzkonflikt, muss der Fahrradfahrer weichen.

Etikette
Abgesehen von den festgeschriebenen Regeln in den Beförderungsbedingungen wird oft eine Fahrgastetikette erwartet: Halten Sie die Türbereiche weitestgehend frei und steigen Sie zügig ein und aus. Rutschen Sie nach dem Einsteigen durch und blockieren Sie den Gang nicht. Lehnen Sie sich nicht gegen Stangen, sie sind dafür da, sich festzuhalten. Der Rucksack ist nicht müde und braucht keinen eigenen Sitz. Auch die Details eines wichtigen Geschäftstelefonats müssen nicht unbedingt bis in die äußersten Ecken des Fahrzeugs verstanden werden können.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 25.02.2021

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.