Raubkunst, das ist etwas, was seit Jahrzehnten Gerichte, internationale und nationale Organisationen, Museen und Sammler, die Politik und die internationale Diplomatie beschäftigt. Schon seit Jahren bewegt das Thema auch die Kunstinteressierten und die Presse im Land.
Raubkunst, was ist das eigentlich? Wikipedia meint: „Als NS-Raubkunst, kurz Raubkunst, werden Kunstwerke bezeichnet, die während der Zeit des Nationalsozialismus geraubt beziehungsweise „NS-verfolgungsbedingt entzogen“ wurden. Die Opfer des Raubs waren vor allem Juden und als Juden Verfolgte, sowohl innerhalb des deutschen Reichs von 1933 bis 1945, wie in allen von den Deutschen während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten.“ Doch das ist wohl viel zu kurz gegriffen, wenn man sich nur die Diskussion um die Benin-Bronzen und viele andere aus ehemaligen Kolonien geraubten Kunstschätzen ansieht. Unter dem Begriff Raubkunst fasst man also auch all die Kunstwerke und Artefakte zusammen, die in Kolonien gestohlen wurden.
Doch aus das reicht wohl noch nicht als Definition aus. Viele Kunstschätze wurden weltweit bei Kriegen als Beute mit nach Hause genommen. Andere Kunstwerke wechselten nicht gerade freiwillig und weit unter dem damaligen Wert ihre Besitzer, weil diese zum Verkauf warum auch immer genötigt wurden.
Wenn man all diese Dinge berücksichtigt, dann sind wahrscheinlich weit mehr als die Hälfte aller in Sammlungen und Privatbesitz befindlichen Werke von zweifelhafter Herkunft. Doch wer will dann sagen, wem schlussendlich ein Kunstwerk gehört. Einer gab das in Auftrag, musste es dann für ganz kleines Geld in einer Notlage verkaufen. In einem Krieg wurde es geraubt, im nächsten wieder. Einer kaufte es für gutes Geld in Treu und Glauben, seine Ahnen verramschten es, wieder ein Krieg, wieder eine Notlage, wieder ein Kauf, wieder den Raub – und das über 200, 300, 500 Jahre. Wem gehört das Kunstwerk nun?
Ja, es gibt viele Kunstwerke, da sagt man, dass war Eigentum von dem und jenem, aber hat der es redlich erworben? Wie weit zurück wird diese Frage gestellt? Wie kann man da gerecht handeln?
Ich frage mich auch, was es mit uns macht, wenn wir alle Kunstwerke an die zurück geben, die auch nach Prüfungen einen Anspruch darauf haben? Was wird dann noch wo ausgestellt? Gibt es noch einen künstlerischen und damit kulturellen Austausch – zumindest mit originalen Kunstwerken und Artefakten? Kauft dann noch jemand Kunst, so die nicht direkt vom Künstler stammen? Und was macht man mit all den Exponaten, an denen gleich mehrere ihr Besitzrecht geltend machen?
Ich finde, dass man bei vielen der Kunstwerken, deren Herkunft zumindest zweifelhaft aber eben nicht wirklich zu klären ist, sich bei Rückgabeforderungen zurückhalten muss. Das gilt für im staatlichen Auftrag geraubter Kunst, genau wie für die, bei der man einem Menschen diese für ein Kleingeld abgeschwatzt oder abgepresst hat. Sicherlich verhält es sich mit Dingen wie den Benin-Bronzen und andere aus den Kolonien geraubten Kunstwerke und solchen, wo die Besitzerkette eindeutig nachvollziehbar ist, anders.
Ich und die Beste Frau der Welt müssen beim Frühstück mal darüber nachdenken, ob die Bilder unserer Galerie alle „sauber“ sind. Quatsch, da ist nichts versicherungswürdiges dabei – aber uns gefällt es.
Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Frühstück.
Gratulation allen, die heute Namenstag haben: Cäcilia, Silja, Salvator, Rufus
Foto: Pixabay
Morgengruß von Helmut Harff: Raubkunst
... was ist das eigentlich?
Veröffentlicht am: 22.11.2021
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