Startseite  
   

01.11.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Müssen alte Führerscheine bald umgetauscht werden?

Die IDEAL Versicherung klärt auf



Ob grau, rosa oder Scheckkartenformat – Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß einer speziellen Staffelung bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Grundlage ist die sogenannte dritte EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)). Betroffen sind etwa 43 Millionen Führerscheinbesitzer. Sie müssen bei ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Pkw- oder Motorrad-Klassen stellen. Auf eine Gesundheitsuntersuchung wird dabei verzichtet. Wer sein Dokument bis zum Stichtag nicht umgetauscht hat und mit seinem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland können höhere Strafen drohen.

Wichtig zu wissen: Die umgetauschten Führerscheine sind dann generell nur noch 15 Jahre gültig. Um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, regelt hierzulande ein Gesetz die Umtauschreihenfolge. Bei ab dem 01.01.1999 ausgestellten Dokumenten ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Wurde der Führerschein dagegen bis zum 31.12.1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. So sollten sich beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 mit dem Umtausch sputen, denn hier läuft die Frist bereits zum 19.01.2022 aus.

Coronabedingt kommt es derzeit jedoch zu Engpässen bei der Terminvergabe in den zuständigen Ämtern. Daher einigten sich die Verkehrsminister der Bundesländer darauf, dass Fahrer mit ungültigem Führerschein nach Ablauf der Umtauschfrist zunächst keinen Bußgeldbescheid erhalten sollen. Eine bundeseinheitliche Regelung für das konkrete Vorgehen bei Kontrollen soll noch festgelegt werden.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 26.12.2021

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.