Die Besitzer von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) können am weltweiten Verschmutzungshandel teilnehmen, nicht einer allein, aber viele. Das sagt seit 2015 das Gesetz zur Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote.
Per Definition gelten dem Gesetz nach Elektroautos als emissionsfrei. Da ist es nur logisch, wenn der ihnen zugeschriebene Anteil am Schutz des Weltklimas honoriert wird – in diesem Fall mit 250 Euro pro Jahr und einer einmaligen Prämie von 50 Euro.
Allerdings wird der positive Einfluss des batterieelektrischen Antriebs auf das Klima noch lange Zeit überschaubar klein bleiben und nie null werden. Angesichts des aktuell hohen Kohlestromanteils in Deutschland, der abgeschalteten Kernenergie und der stattdessen hochzufahrenden Kraftwerke mit fossilem Erdgas und des so genannten CO2-Footprint bei Bau der Batterie und des Elektroautos braucht es schon das Machtwort eines Gesetzes, das BEV zur einzig klimaschonende Antriebstechnik zu erklären.
Zurzeit ist jeder moderne Diesel dem Elektroantrieb in Sachen CO2-Footprint in Sachen Klimaschutz zumindest ebenbürtig, eher überlegen. Vielleicht findet sich ein Diesel-Fahrer, der sein Recht auf THG-Geld vor einem Verwaltungsgericht einklagt. Ich kann es leider nicht sein. Ich fahre privat ein Elektroauto.
Foto: Auto-Medienportal.Net
Emissionsfrei oder emissionsfrei?
Kommentar von Peter Schwerdtmann, Auto-Medienportal.Net
Veröffentlicht am: 23.01.2022
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