Man soll ja gendergerecht schreiben – höre ich immer wieder. Das heißt allerdings, wo immer ich diese merkwürdige Schreiberei sehe, dass man „männliche Begriffe“ in gendergerechte Sprache „übersetzt“.
Doch wie ist das eigentlich umgekehrt? Will man nicht, will Frau nicht aus die Tomate oder die Gurke TomatenInner, GurkeInner machen? Scheut man sich vor dieser Form von angeblicher Gleichberechtigung? Ich habe einen ganz bösen Verdacht: Die Fans der gendergerechten Schreibwiese sind gar keine Frauenfreunde, keine, die die Gleichberechtigung der Geschlechter wollen. Wie ich darauf komme? Viele Begriffe aus der Küche und dem Haushalt sind per se weiblich oder sächlich. Wenn man die nun nicht gendert, dann liegt doch der Verdacht nahe, dass man die weibliche Schreibweise toll findet. Das heißt doch wohl nichts anderes, als dass die Küche weiblich ist und bleibt – also das heißt dann „Frau an den Herd“.
Alles Unsinn? Dann zeigen Sie mir doch mal Beispiele, wo weibliche Begriffe geschlechtsneutral geschrieben werden? Wer sagt beispielsweise Krankengeschwister und meint damit eine männliche Krankenschwester. Der wird dann zur Krankenpfleger, doch es gibt auch Krankenpflegerin, aber keinen Krankenbruder.
Solche Beispiele lassen sich viele finden. Doch wer allen – und nicht nur Frauen oder denen, die sich nicht als männlich finden – gerecht werden will, der eben wirklich geschlechterneutral schreiben und sprechen will, muss sich auch beim Wort nehmen lassen. Ansonsten grenzt man ganze Bevölkerungsgruppen aus. Wobei, den meisten Männern, genau wie den meisten Frauen geht dieser gendergerechte Sprachunsinn ohnehin gegen den Strich. Toll, dass die Masse mal nicht dem Wahn einer kleinen Gruppe folgt.
So, ich muss jetzt in die Küche, Frühstück für die Beste Frau der Welt und mich machen.
Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Frühstück.
Gratulation allen, die heute Namenstag haben: Verena, Ruth, Ägidius
Foto: Pixabay
Morgengruß von Helmut Harff: TomatenInner, GurkeInner oder TopfInnen
Stimmt es doch: Frauen an den Herd?
Veröffentlicht am: 02.09.2022
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