Die befürchteten strengeren Neuregelungen für die Fahrerlaubnis in der EU sind vom Tisch. Das heißt, der Führerschein B ist weiterhin für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gültig.
Im Gespräch war eine Richtlinie, dass er zunächst nur für Fahrzeuge unter zwei Tonnen Gesamtgewicht erteilt werden sollte. Zudem, so die ursprüngliche Planung, sollte jeder Autofahrer über 70 Jahre alle fünf Jahre seine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen.
Stattdessen hat eine Erweiterung der Fahrerlaubnis eine erste Hürde genommen. Das Europäische Parlament hat im Rahmen der geplanten Novellierung einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen unter anderem für Reisemobile zugestimmt. Dies geschieht anders als bisher vorgesehen unabhängig von der Antriebsart.
Mehrere Verbände und Clubs, darunter der Caravaning Industrieverband Deutschland, der Zentralverband Deutsches KFZ-Gewerbe und der ACE hatten auf eine Neuregelung gedrängt, die ältere Fahrer und Fahrerinnen nicht diskriminiert und der umweltbedingten Steigerung der Leergewichte von Freizeitfahrzeugen Rechnung trägt.
Darüber hinaus sprach sich das EU-Parlament für eine Anpassung des Mindestalters von Busfahrerinnen und Busfahrern auf 21 Jahre aus, sowie eine leichtere Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen.
Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt. (aum)
Foto: Auto-Medienportal.Net/DVR
Keine Altersbeschränkung für den B-Führerschein
... so ein EU-Plan
Veröffentlicht am: 02.03.2024
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