Startseite  
   

21.09.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Kinder mit dem Fahrrad transportieren

Tipps von der Gesellschaft für Technische Überwachung



Wer über kleine Schritte zur Verkehrswende im privaten Umfeld nachdenkt, kommt schnell aufs Fahrrad. Für Eltern von kleinen Kindern stellt sich dann oft die Frage, wie sie den Nachwuchs am besten und sichersten mitnehmen können. Die Straßenverkehrsordnung stellt auch hier Bedingungen, wie die  betont.

Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind und Radverkleidungen oder andere wirksame Vorrichtungen verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten können. In Anhängern dürfen bis zu zwei Kinder transportiert werden. Auch hier gilt als Altersgrenze das vollendete siebte Lebensjahr (Ausnahme sind behinderte Kinder). In beiden Fällen muss der aktive Radfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

Immer beliebter als Kindertransportmittel sind Lastenfahrräder. Hier kommt es auf den Typ an. Laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind insbesondere dreirädrige Einstiegsmodelle kippanfällig und bieten bei einem Unfall keinen ausreichenden Schutz für Kopf und Oberkörper der Kinder. Dreirädrige Lastenfahrräder mit Neigetechnik reduzieren das Sicherheitsrisiko deutlich. Auch für einspurige Lastenräder gilt: Sitze mit Kopfschutz, wirksame Gurte und eine Sicherheitszelle als Aufprallschutz sowie das Tragen eines Helms senken die Verletzungsgefahr. Laut UDV trägt jedes zweite Kind im Lastenfahrrad keinen Helm, ein Drittel ist nicht richtig gesichert.

Kinder-Fahrradanhängern bieten durch ihre Sicherheitszelle bereits einen recht guten Schutz. Aber auch hier gibt es von Fall zu Fall Optimierungsmöglichkeiten. Eine fest montierte Beleuchtung und eine Fahne mit Blinklicht erhöhen die Sichtbarkeit, eine eigene Anhängerbremse verhindert ein Querstellen bei einer Gefahrenbremsung und entlastet außerdem die Bremsen des Zugfahrrads. Auch im Anhänger sollten Kinder stets einen Helm tragen und angeschnallt sein. Die UDV-Studie bemängelt hier eine ähnlich hohe Nachlässigkeit wie bei der Nutzung von Lastenrädern. Beim Abbiegen und in engen Durchfahrten ist außerdem darauf zu achten, dass der Anhänger aufgrund seiner Breite nicht an einem Hindernis hängen bleibt.

Nach wie vor wird der Nachwuchs aber auch mit dem klassischen Kindersitz befördert. Die GTÜ erinnert daran, dass sich insbesondere durch die Montage hinten über dem Gepäckträger des Schwerpunkt nach oben verlagert. Das macht das Fahrrad instabil im Stand, beim Anfahren, Ausweichen und Bremsen. Daher sollten Eltern das aktuell geltende Höchstgewicht von 22 Kilogramm des Kindes einhalten und über den Austausch des Seitenständers durch einen Dreibeinständer nachdenken, der die Standsicherheit des beim Beladen und Abstellen erhöht.

Beim Kauf des Kindersitzes sollte auf einen guten seitlichen Kopfschutz geachtet werden. Ein Helm und korrektes Anschnallen zählen natürlich auch hier zu den wirkungsvollsten Sicherheitsmaßnahmen.

Unfälle mit Fahrrädern, auf denen Kinder mitfahren, sind zwar vergleichsweise selten, nehmen jedoch zu. Im Jahr 2022 ereigneten sich laut Unfallforschung der Versicherer in Deutschland 222 solcher Unfälle, bei denen zwölf Kinder schwer verletzt wurden. Daher rät die GTÜ, auch auf die regelmäßige Wartung des Fahrrads und aller Sicherheitseinrichtungen zu achten und die Routen sorgfältig zu planen, um gefährliche Stellen zu vermeiden. Ungeübte sollen zudem das Fahren mit zusätzlicher Last wenigstens kurz einmal ausprobieren.

Das gilt vor allem für Lastenräder: üben. Sie sind groß und schwer, und ihr Fahrverhalten unterscheidet sich deutlich von einem normalen Fahrrad. Daher sollte der Umgang geübt werden, am besten zunächst abseits des Verkehrs. Anfahren, Kurven fahren, Bordsteine überwinden und bremsen sind nützliche Übungen. Und während beim Anhänger die Breite nicht vergessen werden darf, gilt für viele „Long John“-Räder, dass der vordere Teil bereits in eine Kreuzung ragt, bevor die Mutter oder der Vater die Verkehrssituation komplett im Blick haben. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Luka Gorjup/Lux Fotowerk

 


Veröffentlicht am: 17.08.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.