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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 21. August 2024 mit Michael Weyland

Thema heute: Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, wie Schäden und Diebstahl in Ferienappartements versichert sind



Currysoße auf der hellbeigen Couch verschüttet oder das Glaskeramikkochfeld zerkratzt? In Ferienwohnungen können viele Missgeschicke passieren und Vermieter können Schadensersatz verlangen. „Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter über ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der Ferienwohnung einen Schaden verursachen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Schäden an gemieteten Sachen mitversichert sind.


Deshalb am besten vor der Abreise einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Wenn in die abgeschlossene Ferienwohnung eingebrochen wurde, ist man mit der Hausratversicherung und ihrer integrierten Außenversicherung am besten geschützt.

„Die Außenversicherung gilt für eigenen Hausrat, der im In- und Ausland – beispielsweise bei einem Einbruch in die verschlossene Reiseunterkunft – gestohlen wird. Bei manchen Verträgen sind allerdings bestimmte Gegenstände nur eingeschränkt mitversichert oder sogar gänzlich ausgeschlossen. Große Unterschiede gibt es beispielsweise bei Bargeld und Wertsachen“, sagt der BdV. Deshalb sollten Verbraucher auch hier ihren Vertrag immer auf Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen prüfen.

„Geben Reisende allerdings Sachen heraus oder lassen sich sie wegnehmen, weil jemand eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben androht, spricht man von Raub. Dieser ist oftmals mitversichert. Dann erstattet die Versicherung zum Neuwert“.

Die angedrohte Gewalttat muss dabei an Ort und Stelle verübt werden; der zuständigen Polizeidienstelle muss der Raub unverzüglich gemeldet werden. Gut zu wissen: Die Außenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil nahezu jeder Hausratversicherung und gilt grundsätzlich auch im Ausland. Damit sind alle Gegenstände versichert, die sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Wie lang diese Zeit ist, hängt vom Versicherer ab und liegt oft mindestens bei drei Monaten. Wichtig: Bei der Außenversicherung kann die Höhe der Entschädigung begrenzt sein, beispielsweise auf zehn oder zwanzig Prozent der Versicherungssumme. Am besten wenden sich Verbraucher an ihren Versicherer, um mehr darüber zu erfahren.

Die Privathaftpflichtversicherung reguliert Schäden an gemieteten Sachen, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat. Es gibt allerdings Verträge, die Mietsachschäden nur eingeschränkt mitversichern - z. B. bis zu einer niedrigeren Versicherungssumme bzw. mit Ausschlüssen - oder aber umfänglich mitversichern.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 21.08.2024

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