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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 11. September 2024 mit Michael Weyland

Thema heute: Rente vom Chef - 5 Gründe, warum Arbeitgeber die Betriebsrente stärken sollten



Es ist kein Geheimnis, dass das Rentensystem in Deutschland überlastet ist. Die gesetzliche Rente wird nicht mehr ausreichen, um Menschen ihren gewohnten Lebensstandard zu bieten, man sollte sie lediglich als Grundsicherung sehen, während man die Rentenlücke zum notwendigen Einkommen privat schließen muss.


Doch oft fehlt es an attraktiven Angeboten und viele Betriebe bieten diesen wichtigen Benefit nicht oder nur unzureichend an, sagt man bei der Deutschen Mittelstandsversorgung GmbH DMV. Mit einer echten Betriebsrente schaffen Arbeitgeber, die so ihre betriebliche Altersvorsorge stärken, nicht nur eine bessere Zukunft für ihre Mitarbeiter, sondern profitieren auch selbst davon. Für eine Betriebsrente sprechen natürlich auch steuerliche Gründe. Um für den Ruhestand zu sparen, müssen viele Menschen auf ihren Nettolohn zurückgreifen, was ihre monatlichen Einkünfte spürbar reduziert. Hier zeigt sich der große Vorteil der Betriebsrente: Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt finanziert und zusätzlich durch Arbeitgeberzuschüsse erhöht. Solange die gesetzlichen Höchstgrenzen von 300 Euro eingehalten werden, bleiben diese Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass jeder gezahlte Euro vollständig der Altersvorsorge des Mitarbeiters zugutekommt. Dieses "Sparen aus dem Bruttoeinkommen" führt zu erheblichen Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben und sorgt dafür, dass viel mehr investiert wird als über den Nettolohn.

Arbeitgeberzuschüsse

Zudem sind Arbeitgeber seit 2019 gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dieser Zuschuss gilt für alle seit 2019 abgeschlossenen Vereinbarungen und seit 2022 auch für bestehende Entgeltumwandlungen. Der Zuschuss kann als Anreiz für Arbeitnehmer dienen, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Positiv ist dabei, dass Arbeitgeber auch mehr als den Pflichtprozentsatz leisten können. Je höher der Zuschuss, desto attraktiver ist die bAV für die Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber sind sich nicht bewusst, dass sie die Betriebsrente ihrer Mitarbeiter mit bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze - derzeit 604 Euro monatlich - bezuschussen oder sogar vollständig übernehmen können, beispielsweise statt oder zusätzlich zu einer Lohnerhöhung.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 11.09.2024

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