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„Nur Tankstellen-Gutscheine sind steuerfrei“

Fünf Mythen rund um Mitarbeiter-Benefits und was wirklich dahintersteckt



(djd). Steuerfreie Benefits - das ist nur etwas für Großkonzerne, oder? Das stimmt so nicht. Viele kleine Unternehmen scheuen das Thema, weil sie steuerliche Vorgaben und Verwaltung für zu kompliziert halten. Dabei lohnen sich Benefits auch für kleinere Betriebe und können gerade im Mittelstand viel bewirken. Wir räumen mit fünf Mythen rund um Benefits auf und zeigen, welchen Mehrwert sie bringen.

Mythos 1: „Das lohnt sich nur für große Firmen.“

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind eine beliebte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. „Sie sind frei von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen“, erklärt Simon Thiel, Geschäftsführer und Co-Gründer der Benefits-Plattform Probonio. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von reduzierten Nebenkosten und einfacher Umsetzung.“

Mythos 2: „Sachbezüge? Das gilt doch nur für Tankgutscheine.“
Der 50-Euro-Sachbezug kann auf verschiedene Weise eingesetzt werden – zum Beispiel als Gutscheine für Supermärkte, Drogerien und natürlich Tankstellen. Auch eine Sachbezugskarte für das digitale Einkaufen oder ein Zuschuss zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio sind abgedeckt. Wichtig ist, dass die Freigrenze von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird.
Tipp: Bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Dienstjubiläen sind Geschenke mit einem Wert von maximal 60 Euro ebenfalls steuerfrei.

Mythos 3: „Mitarbeiter-Benefits führen zu administrativem Mehraufwand.“
Benefits lassen sich mittlerweile einfach mit digitalen Tools managen. Das Portal von Probonio beispielsweise bündelt alle Benefits an einem Ort: Hier können Arbeitgeber zentral Gutscheine von über 100 Partnern auswählen und das Budget für die Mitarbeitenden verwalten. Die Mitarbeitenden können anschließend über die App selbst wählen, welchen 50-Euro-Gutschein sie haben möchten. So wird die Benefit-Verwaltung zum Selbstläufer.

Mythos 4: „Alles ist steuerfrei!“
Damit Mitarbeiter-Benefits wirklich steuerfrei sind, gilt es, ein paar Regeln zu beachten. Diese sind im Detail zum Beispiel unter www.probonio.de aufgelistet. So dürfen unter anderem Gutscheine nicht in Gehalt umgewandelt werden und müssen zusätzlich zum Lohn ausgegeben werden. Sonst handelt es sich nicht mehr um eine steuerfreie Arbeitgeberleistung.

Mythos 5: „Mitarbeitende nutzen das eh nicht.“

Wer auf digitale Mitarbeiter-Plattformen setzt, kann genau sehen, wie gut Benefits bei den Mitarbeitenden ankommen. „Bei uns werden die digitalen Benefit-Lösungen im Durchschnitt von über 90 Prozent der Mitarbeitenden genutzt“, erzählt Simon Thiel. Neben Gutscheinen und Zuschüssen zu Fitnessstudios seien steuerfreie Arbeitgeberleistungen rund um Mobilität oder Kinderbetreuung gefragt.

Foto: djd/Probonio

 


Veröffentlicht am: 22.11.2025

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