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Sicherer Umgang mit beschädigten Antriebsbatterien von Unfallfahrzeugen

TÜV-Verband veröffentlicht Leitfaden für sicheren und wirtschaftlich sinnvollen Umgang mit verunfallten Hochvoltbatterien



Mit der steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen wächst die Bedeutung eines sicheren Umgangs mit Hochvoltbatterien, die bei einem Unfall beschädigt worden sind. 


Der TÜV-Verband hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht, der Sachverständigen und Gutachtern eine praxisnahe Orientierung für die Bewertung solcher Batterien bietet. „Nach einem Unfall können beschädigte Antriebsbatterien Brände, Stromschläge oder Leckagen mit giftigen Chemikalien auslösen“, sagt Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband. „Die Batterie muss systematisch untersucht werden, um auch äußerlich unsichtbare Schäden zu erkennen.“ 

Auf dieser Basis können Werkstätten, Sachverständige und Halter entscheiden, ob eine Reparatur sinnvoll oder ein Austausch notwendig ist. „Verunfallte Hochvoltbatterien gehören zu den komplexesten Fällen in der Fahrzeugbewertung“, sagt Zalwert. „Ohne klare Vorgaben besteht die Gefahr, technische Risiken zu unterschätzen oder wirtschaftlich falsche Entscheidungen zu treffen.“

Knackpunkt äußerlich unsichtbare Schäden erkennen

Ein zentraler Bestandteil des Whitepapers ist die sicherheitstechnische Bewertung von Unfallbatterien. Neben offensichtlichen Schäden müssen auch versteckte Risiken identifiziert werden – etwa interne Kurzschlüsse oder thermische Instabilitäten, die erst zeitverzögert zu gefährlichen Situationen führen können. „Eine Herausforderung ist, auch nicht sichtbare Schäden im inneren der Batterie zuverlässig zu erkennen“, sagt Zalwert. „Eine Batterie kann äußerlich unauffällig wirken und dennoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen.“ Bei der Untersuchung kommen spezialisierte Prüfverfahren zum Einsatz, etwa die Messung des Isolationswiderstands, thermografische Analysen oder die Auswertung von Fahrzeugdaten. Diese ermöglichen es, kritische Zustände wie Überhitzung, Zellschäden oder elektrische Fehler zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Darüber hinaus sind Transportvorschriften und Lagerbedingungen für Unfallfahrzeuge zu beachten, um Risiken für Einsatzkräfte, Werkstattpersonal und Umwelt zu minimieren.

Reparatur in vielen Fällen die wirtschaftlich beste Lösung

Neben der Sicherheit spielen auch wirtschaftliche Faktoren bei der Bewertung eine wichtige Rolle. Eine Reparatur einzelner Batteriemodule ist häufig deutlich günstiger als der Austausch der gesamten Batterie. Ob sich eine Instandsetzung lohnt, hängt neben der Art der Reparatur unter anderem vom Gesundheitszustand der Batterie, dem sogenannten „State of Health“, und dem Fahrzeugwert zum Zeitpunkt der Untersuchung ab. „In vielen Fällen ist die Reparatur nicht nur wirtschaftlich sinnvoller, sondern auch nachhaltiger als ein kompletter Austausch“, sagt Zalwert. Aus Umweltsicht spreche vieles dafür, beschädigte Batterien – wenn technisch möglich – zu reparieren oder weiterzuverwenden. Die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien verursacht hohe CO₂-Emissionen, während Reparatur und „Second-Life-Nutzung“ Ressourcen schonen und Abfälle reduzieren. „Jede Batterie, die länger genutzt wird, reduziert den Bedarf an neuen Rohstoffen und verbessert die Klimabilanz der Elektromobilität“, sagt Zalwert. „Deshalb sollte eine Reparatur immer geprüft werden – vorausgesetzt, die Sicherheit ist gewährleistet.“

Klare Prozesse und Standards notwendig

Der TÜV-Verband betont zudem die Bedeutung einheitlicher Standards und klarer Herstellervorgaben. Diese sind entscheidend für die sichere Bewertung und Instandsetzung von Hochvoltbatterien sowie für die Wahrung von Garantieansprüchen. „Sachverständige spielen eine Schlüsselrolle für die Sicherheit im Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen“, sagt Zalwert. „Dafür brauchen sie verlässliche Daten, klare Prozesse und kontinuierliche Weiterbildung.“

Das Whitepaper „Bewertung verunfallter Hochvoltbatterien in Elektrofahrzeugen“ ist beim TÜV-Verband abrufbar.

Bild: TÜV-Verband / iStock 

 


Veröffentlicht am: 09.05.2026

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