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Alkoholkonsumverbot

... ab 15.10.2026 auf allen Bahnhöfen



Am 15.10.2026 tritt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) ein Alkoholkonsumverbot in Kraft. Die DB setzt damit einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen um. 

An den knapp 40 großen Stationen, wo die Regel bereits besteht, zeigt sich: Das Verbot sorgt für weniger Müll, zurückgehende Konflikte und insgesamt für ein angenehmeres Umfeld für Reisende und DB-Mitarbeitende.

In einer aktuellen repräsentativen Umfrage sprechen sich rund 80 Prozent der Befragten für das Alkoholkonsumverbot aus. Auch die Mieter:innen in den Bahnhöfen unterstützen die Bemühungen für mehr Sicherheit in den öffentlichen Bereichen der Bahnhöfe.

Das Alkoholkonsumverbot ist ab morgen Bestandteil des Hausrechts der DB. Entsprechende Aushänge sind in den Vitrinen der Bahnhöfe oder online zu finden.

Die neue Regelung gibt den DB-Sicherheitskräften eine klare Handhabe. Bei ihren regulären Kontrollgängen gehen Mitarbeitende der DB Sicherheit aktiv auf Personen zu, die gegen das Verbot verstoßen. Bei wiederholten Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot kann die DB ein Hausverbot aussprechen.

Grundsätzlich bleibt die Gastronomie vom Verbot ausgenommen. Es ist weiterhin auch erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.

Mehrere dutzend Bahnhöfe in Deutschland sind bereits länger alkoholfrei. Dazu gehören zum Beispiel Köln Hbf, Heidelberg Hbf, München Hbf und Hamburg Hbf. Zuletzt folgten zum 1. September Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel Hbf und Braunschweig Hbf. Die Erfahrungen sind durchweg positiv.
 
Foto: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

 


Veröffentlicht am: 14.10.2026

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