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Denn sie wissen nicht, was sie tun

... meint man bei der HUK-Coburg

Die Experten beim 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar haben dem deutschen Gesetzgeber kürzlich empfohlen, eine Art kleinen Führerschein für E-Roller einzuführen.

Mit einer solchen Fahrerlaubnis – ähnlich der für das Mofafahren – soll das Fahren mit den sogenannten E-Scootern sicherer werden, so die Argumentation der Fachleute. Die Verkehrssicherheit von E-Scootern war eines der zentralen Themen der jährlich stattfindenden Konferenz für Straßenverkehrsrecht.

Die Empfehlungen der beim VGT versammelten Fachleute haben große Bedeutung, da sie vielfach bei der Formulierung von Gesetzen und Vorschriften Berücksichtigung finden. Beim aktuellen VGT standen neben der zunehmenden Aggressivität im Straßenverkehr die besonders bei jungen Leuten inzwischen so beliebten E-Roller im Mittelpunkt der Diskussionen um mehr Verkehrssicherheit. Bislang liegen noch keine offiziellen Daten zu Unfällen mit E-Scootern vor.

Diese Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie sie im Amtsdeutsch heißen, sollen erst ab diesem Jahr in die Unfallstatistik aufgenommen werden. Doch Berichten zufolge sollen sich die Unfälle mit solchen Rollern inzwischen häufen, sogar von ersten zu Tode gekommenen E-Scooter-Fahrern ist die Rede. Die häufigsten Ursachen für Verletzungen beim Betrieb solcher E-Roller sehen Experten in einer verbreiteten Sorglosigkeit bei den Nutzern, die unbekümmert mit diesen Fun-Fahrzeugen losbrausen, ohne sich zuvor mit ihnen und ihrem Fahrverhalten vertraut gemacht zu haben.

Einige Eigenarten der E-Kickroller würden offenbar deutlich unterschätzt, meint das von HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. So müssen die Benutzer von E-Scootern etwa beim Abbiegen – wie beim Radfahren – ein entsprechendes Armzeichen geben. Das gilt bei den kleinen Lenkern und kleinen Rädern der E-Roller jedoch als nicht ungefährlich, weil das Gefährt mit nur einer Hand am Lenker ziemlich instabil wird. Deshalb sprachen sich die Verkehrssicherheits-Experten beim VGT dafür aus, Blinker für die Roller einzuführen.

Außerdem plädieren sie für eine verbindliche Schutzausrüstung für die Fahrer. Denn obwohl die hippen Flitzer nur 20 km/h schnell sein dürfen, warnen Mediziner doch vor den möglichen Verletzungsfolgen bei einem Sturz oder Unfall. Ärzte berichten in diesem Zusammenhang von Prellungen, Stauchungen, Platzwunden über Kopfverletzungen bis hin zu Knochenbrüchen. Sogar Querschnittslähmungen werden von Unfallärzten befürchtet.

Ungemach droht den E-Scooter-Piloten aber nicht nur durch eigene fehlende Fahrerfahrung, sondern auch vonseiten anderer Verkehrsteilnehmer, wie Beobachtungen ergaben. Demnach halten viele Autofahrer beim Überholen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern, der für E-Roller ebenso gilt wie bei Radfahrern, nicht ein. Und vor unaufmerksamen automobilen Rechtsabbiegern sind E-Rollerfahrer ebenso wenig sicher wie ihre Kollegen auf den Fahrrädern.

Allerdings hielten die Experten beim Verkehrsgerichtstag gleichfalls fest, dass vielen E-Scooterfahrern die Regeln für die Nutzung dieser Fahrzeuge wohl wenig bis gar nicht bekannt sind. Das soll demnach nicht zuletzt für Touristen zutreffen, bei denen die Roller für die Erkundung von Innenstädten immer beliebter werden. Dem Mangel an Regelkenntnis soll deshalb durch die vorgeschlagene amtliche Fahrerlaubnis für die Elektro-Kleinstfahrzeuge abgeholfen werden. Bislang dürfen Personen ab einem Alter von 14 Jahren die E-Roller benutzen, ohne zuvor nachweisen zu müssen, die dafür geltenden Verkehrsvorschriften zu kennen.

Daher sollen nach den Vorstellungen der Experten auch die Verleiher von E-Scootern verpflichtet werden, ihre Kunden auf die entsprechenden Vorschriften hinzuweisen. Das gilt demnach nicht zuletzt für die gültige Promillegrenze, die für E-Rollerfahrer ebenfalls bei 0,5 Promille liegt. Offenbar werden E-Scooter nämlich vielfach auch dazu genutzt, bequem nach Hause zu kommen, wenn man das Auto alkoholbedingt nicht mehr bewegen darf, wie es in Goslar hieß.

Auf Kritik stieß beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag zudem die derzeitige Praxis, E-Scooter nach Belieben abstellen zu dürfen. Das schaffe zum Teil chaotische Zustände in den Innenstädten, bemängelten die Fachleute. Nach ihrer Ansicht sollte es stattdessen verbindliche Vorgaben für Abstellplätze geben – und zwar bundesweit einheitlich. Für wenig Freude bei den Liebhabern solcher kleinen Elektro-Flitzer dürfte zudem die Forderung des VGT gesorgt haben, zunächst keine weiteren Fahrzeuge ähnlicher Art zuzulassen. Stattdessen sollen zuerst die vorhandenen Radwege ausgebaut werden, die ja nun auch E-Scooter-Fahrern Platz bieten müssen.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 01.03.2020

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