Pedelec sei Dank: Heute können Trainierte und Untrainierte ganz entspannt miteinander radeln. Wer nicht allein mit Muskelkraft fährt, sollte aber im Hinterkopf haben, dass es oft schwerfällt, ein normales Rad von der motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, ist ein Unfall schnell passiert.
Dann ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Welche Variante die richtige ist, hängt von der Geschwindigkeit des jeweiligen Modells ab.
Beim Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit elektrischer Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern abschaltet. Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind diese Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft – aber nicht immer – in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos miteingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob die kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.
Andere Spielregeln gelten für Fahrer:innen schneller S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, das dafür notwendige Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung.
Diebstahl nicht ausgeschlossen
Genau wie ihre allein mit Muskelkraft betriebenen Pendants, die Fahrräder, werden auch S-Pedelecs gerne gestohlen. Um dagegen versichert zu sein, brauchen die S-Pedelec-Fahrer:innen neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.
Doch auch für Fahrer:innen der langsameren Varianten ist Diebstahlschutz ein Thema: Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch in den verschlossenen Keller oder die Einzelgarage, ist das in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert. Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus: Wenn also ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße weggestohlen wird. Hier kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand.
Dieser Schutz greift im Allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise Sattel oder Räder, mit ein. Lose verbundenes Zubehör, wie Anstecklampe oder Fahrradkorb, ist normalerweise nur mitversichert, wenn es zusammen mit dem Pedelec gestohlen wird. Allerdings können solche Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren. An dieser Stelle bringt ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer Sicherheit.
Foto: HUK-COBURG