Startseite  

27.12.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Was gilt für Sehhilfen beim Autofahren?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf



Viele Menschen sind auf eine Sehhilfe angewiesen und müssen beim Autofahren Brille oder Kontaktlinsen tragen. Daher ist ein Sehtest verpflichtend, um den Führerschein zu erwerben. Wer nur mit Sehhilfe die geforderte Sehleistung von 70 Prozent erreicht, erhält einen entsprechenden Vermerk im Führerschein.

Ob Fahrer eine Brille oder Kontaktlinsen zum Fahren tragen müssen, kann die Polizei über die sogenannte Schlüsselziffer auf der Rückseite des Führerscheins erkennen. Ohne entsprechende Sehhilfe droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Aber auch, wenn Autofahrer die „falsche“ Sehhilfe tragen, kann ihnen unter Umständen eine Strafe drohen.

Steht im Führerschein explizit, dass sie beispielsweise eine Brille benötigen, ist das Fahren mit Kontaktlinsen nicht gestattet. Nur mit den Schlüsselziffern 01 (Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz) oder 01.06 (Brille oder Kontaktlinsen) im Führerschein dürfen sie beides tragen. Es ist jedoch möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen und beispielsweise Kontaktlinsen nachzutragen.

Übrigens: Wer etwa nach einer Laser-Operation keine Sehhilfe mehr benötigt, sollte den Vermerk im Führerschein streichen lassen, da sonst bei Nichttragen ebenfalls ein Verwarngeld droht.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 10.11.2023

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.