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Der Road Hazard Service von Bosch

... warnt vor Gefahren



Bosch hat mit dem „Road Hazard Service“ ein System präsentiert, dass Informationen über mögliche Gefahren auf der Route gibt und dadurch das Risiko für Unfälle erheblich reduziert. Seit Juni 2024 ist der „Road Hazard Service“ von Bosch millionenfach in der Pkw-Flotte eines führenden deutschen Automobilherstellers in Europa im Einsatz. Ab Dezember 2024 wird der Service dann auch im Nutzfahrzeugsegment verfügbar sein.

Der Road Hazard Service warnt Fahrer frühzeitig vor möglichen Gefahren auf der Straße wie Starkregen, Glätte, schlechte Sicht, Unfällen, liegengebliebenen Fahrzeugen, Baustellen oder Falschfahrern.

Kritische Straßenbedingungen lassen sich auf Basis anonymisierter Daten aus einer weltweiten Kundenfahrzeugflotte von mehreren Millionen Fahrzeugen sowie von Drittanbietern wie Wetterdiensten oder Straßenbetreibern präzise vorhersagen. Die Fahrzeuge in der mit dem Service ausgestatteten Flotte liefern Informationen, darunter lokale Außentemperatur, Aktivität der Scheibenwischer und Nebelschlussleuchten sowie Regeleingriffe des ESP-Schleuderschutzes oder Unfallmeldungen.

Der Road Hazard Service ist Bestandteil des vernetzten Kartenservices von Bosch, den „Connected Map Services“. Mithilfe der Schwarmdaten und der Wetterinformationen lassen sich beispielsweise auch Fahrer-Assistenzsysteme wie die adaptive Abstandsregelung oder die automatische Notbremsung optimieren.

Im Gegensatz zu nicht vernetzten Fahrzeugen profitieren solche mit vernetzten Kartenservices von der Summe der Erfahrungen aller eingebundenen Fahrzeuge. Daraus lassen sich Attribute ableiten, wie zum Beispiel die optimale Fahrgeschwindigkeit in einem Kreisverkehr, die exakte Spurgeometrie und Fahrzeugführung an unübersichtlichen Straßenkreuzungen. Amhand von Lokalisierungs-Landmarken lässt sich das Fahrzeug dabei zentimetergenau verorten. Das ermöglicht automatisierten Fahrzeugen ein natürlicheres und vorausschauendes Fahrverhalten. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Bosch

 


Veröffentlicht am: 13.09.2024

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