Sonderfahrzeuge wie Feuerwehrautos, Müllwagen oder große Mobilkrane sind keine Ausnahme: Auch sie müssen als Nutzfahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung und zur Sicherheitsprüfung.
„Geprüft wird dabei nach den gängigen Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften“, erklärt Marc Zentgraf von der Gesellschaft für Technische Überwachung. Der Prüfingenieur und Akademie-Referent hat vor einem Jahr die Fachgruppenleitung der GTÜ-Akademie mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge übernommen. Dennoch gibt es die eine oder andere Sonderregelung.
Die Prüfingenieure nehmen auch bei Sonderfahrzeugen die üblichen Sicht-, Funktions-, Zustands- und Wirkungsprüfungen vor. Dabei kontrollieren sie insbesondere Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtungsanlage sowie andere sicherheitsrelevante Systeme und Ausstattungskomponenten. Einige Bestandteile der Sondertechnik werden ebenfalls geprüft, beispielsweise die Zulässigkeit von gelben oder blauen Rundumkennleuchten. Üblicherweise gelten auch dieselben Fristen wie bei normalen Nutzfahrzeugen: Über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist die erste HU nach zwölf Monaten fällig. Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 7,5 Tonnen und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über zehn Tonnen und einer erlaubten Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h, kommt dann noch die Sicherheitsprüfung hinzu. Diese fällt je nach zulässigem Gesamtgewicht entweder nach 30 oder nach 42 Monaten zum ersten Mal an.
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Fristen: „Die meisten deutschen Bundesländer haben für Fahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz wegen der geringen Laufleistung abweichende Regelungen erlassen“, erklärt Marc Zentgraf. In Hessen beispielsweise ist die erste Hauptuntersuchung eines Löschfahrzeugs mit 7,5 bis zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach 24 Monaten fällig. Danach folgen abwechselnd Sicherheitsprüfung und HU im Abstand von einem Jahr.
Auch für Sonderfahrzeuge gilt: Die Hauptuntersuchung ist Grundlage für den verkehrssicheren Betrieb. Dazu kommen Prüfungen der Arbeitssicherheit. „Die Prüfung beispielsweise nach Unfallverhütungsvorschrift hat große Bedeutung für Sonderfahrzeuge“, erläutert GTÜ-Prüfingenieur Achim Jennen. „Bei Müllsammelfahrzeugen beispielsweise gibt es Hydrauliksysteme, Quetsch- und Scherstellensicherungen, Kommunikationseinrichtungen und Kameras.“
Etwas Besonderes ist Hauptuntersuchung an ganz großen Spezialfahrzeugen, beispielsweise mehrachsigen Mobilkranen: Denn hier kann, häufig aufgrund von fahrwerksgeometrischen oder fahrzeugtechnischen Gründen, der Rollenbremsprüfstand nicht verwendet werden. „Das ist echter Sonderfahrzeugbau“, sagt Marc Zentgraf. In solchen Fällen wird daher mit dem HU-Adapter bei einem realen Bremstest das Verzögerungsverhalten gemessen. (aum)
Foto: Autoren-Union Mobilität/Magirus
Sonderfall Sonderfahrzeug
Auch Feuerwehrfahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung
Veröffentlicht am: 14.10.2024
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