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Wirtschafts-News vom 20. April 2024

Thema heute: Die wichtigsten Versicherungen rund um den Hausbau



Ein Bauprojekt birgt zahlreiche Risiken – eine gute Absicherung ist daher dringend anzuraten. „Eine der wichtigsten Versicherungen für den privaten Hausbau ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Zusätzlich sollte an eine Feuerrohbau- sowie gegebenenfalls an eine Bauleistungsversicherung gedacht werden“, rät man daher beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Beim Hausbau sind Sachschäden wie die Beschädigung des Nachbargrundstücks denkbar, auch mit Personenschäden muss im schlimmsten Fall gerechnet werden – zum Beispiel, wenn ein
Besucher von einem herabfallenden Gerüstteil getroffen wird. Für solche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauwerk und dem Baugrundstück auftreten können, übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die grundlegende Haftung. Sie schützt private Bauherren vor finanziellen Risiken durch Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

„Deckt bereits die bestehende Privathaftpflichtversicherung Bauvorhaben ab, sollte man die tatsächliche Bausumme mit der in der Versicherung genannten Summe abgleichen“, sagt man. Mitversichert sind in der Privathaftpflichtversicherung häufig nur kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Summe. In einigen Bundesländern sind 2023 neue Verordnungen in Kraft getreten, die bei den Bausummen beachtet werden müssen wie eine Solaranlagenpflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen. Ist die Bausumme höher als im Bauvertrag genannt, entfällt der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben. Der Bauherr sollte dann entweder die Summe erhöhen (soweit möglich) oder eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.

Die Feuer-Rohbauversicherung ist vor dem ersten Spatenstich dringend anzuraten, da ein Feuer auf der Baustelle einen Totalschaden verursachen kann. „Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommt man häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der selben Gesellschaft auch die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird“, sagt man beim BdV. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist. Das muss dem Versicherer entsprechend gemeldet werden.

Zudem sollten Bauherren an die Absicherung gegen Naturgefahren denken. Für bezugsfertige Gebäude erfolgt die Absicherung weiterer Naturgefahren über eine Elementarschadenversicherung, die oftmals nicht separat, sondern nur als Zusatzversicherung zu einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Allerdings bietet die Elementarschadenversicherung häufig keinen Versicherungsschutz für nicht bezugsfertige Gebäude.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 20.04.2024

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