Es  herrscht wieder Klarheit für Camper, die in ihrem Reisemobil oder  Wohnwagen mit Propangas heizen oder kochen. Bei Inbetriebnahme des  Fahrzeugs und in Folge alle zwei Jahre muss die Gasanlage künftig wieder  vom Experten auf Funktionsfähig- und Dichtigkeit untersucht werden. 
Grund  für die Verunsicherung war eine Änderung von Ende Dezember 2019 im  Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für  Digitales und Verkehr (BMDV). Dabei wurden Hauptuntersuchung und  Gasprüfung entkoppelt. Das fehlende Prüfzeugnis der Gasanlage wurde  fortan nicht mehr als schwerer Mangel bei der HU bewertet und die  TÜV-Plakette wurde trotzdem erteilt, wenn keine anderen Gründe dagegen  sprachen.
Nun aber regelt ein neuer Paragraf der  Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO), er hat die Nummer 60 und  regelt den Sachverhalt verbindlich. Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in  Fahrzeugen ist künftig unabhängig von der HU alle zwei Jahre  vorgeschrieben. Wer für sein Reisemobil oder Caravan aktuell keine  gültige Gasprüfung hat, kann diese mit Frist bis zum 19. Juni 2025  nachholen. Dann tritt Paragraf 60 in Kraft. Die Preise für die etwa 30  Minuten dauernde Prüfung liegen laut ADAC zwischen 40 und 80 Euro.  Zertifizierte Gasprüfer listet die Webseite  Gaspruefung-Wohnwagen-Wohnmobile.de auf, die nach Postleitzahlbezirken  sortiert ist.
Zwar ist die neue Prüfpflicht weiterhin keine  Voraussetzung für den Erhalt der TÜV-Plakette, doch wer die Fristen  missachtet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem  Bußgeld rechnen. 15 Euro Strafe drohen bei mehr als zwei bis zu vier  Monaten, 25 Euro werden bei einer Überschreitung von mehr als vier bis  zu acht Monaten fällig. Wer die Prüffrist um mehr als acht Monate  überschreitet, muss 60 Euro zahlen.
Aber auch anderes Ungemach  könnte, abgesehen von den Gefahren, die von einer nicht kontrollierten  Gasanlage ausgehen, die Urlaubsfreuden schmälern. Manche  Campingplatzbetreiber verweigern den Aufenthalt, wenn die  Gasprüfplakette am Fahrzeugheck abgelaufen ist. (aum)
Foto: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger
Gasprüfung für Camper
... ab Mitte 2025 wieder vorgeschrieben
Veröffentlicht am: 01.10.2024
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